Rechtsschutz

Mit der DSTG bekommen Sie Recht. Anders als eine private Rechtsschutzversicherung ist die Serviceleistung Rechtsschutz für Mitglieder eine gewerkschaftliche Hilfeleistung, die sich aus der Solidargemeinschaft der Gewerkschaft ergibt. Die Leistung besteht aus kostenloser Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Einzelmitglieds im öffentlichen Dienst stehen.

 

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisation, der DSTG NRW, für deren Einzelmitglied durch.

 

!! Rechtsschutz kann generell nur über die Bezirksverbände beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren!!

 

Was ist Rechtsschutz?

 

Rechtsschutz auf Grundlage der Rahmenrechtschutzordnung (dbb.de) gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt. Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.

 

Wer erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz und wie weit geht dieser Rechtsschutz?

Der dbb bietet den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsorganisationen exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz an. Die Rechtsschutzgewährung selbst erfolgt über den zuständigen Landesbund oder die Fachgewerkschaft. Die Rechtsschutzdurchführung wird über die zuständigen Dienstleistungszentren bewirkt. Der Rechtsschutz umfasst Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Darunter fallen auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

 

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst damit sämtliche dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. Er umfasst auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstrecht haben, wie z. B. Fragen um die Feststellung des Grades der Behinderung oder Fragen im Zusammenhang mit Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte und ähnliches mehr. In Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Rechtsschutz gewährende Stelle im Ausnahmefall Rechtsschutz gewähren.

 

Eine Rechtsschutzdurchführung über die dbb Dienstleistungszentren erfolgt hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sachverhalte nur insoweit, als ein unmittelbarer Berufs- und Tätigkeitsbezug gegeben ist. Die Rechtsschutzdurchführung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten ist stets möglich, da ein Disziplinarverfahren immer einen unmittelbaren dienstlichen Bezug hat.

 

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz, wie er vom dbb für die Einzelmitglieder seiner Mitgliedsorganisationen angeboten wird, ist eine freiwillige satzungsmäßige Leistung des dbb. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Die Rechtsschutzdurchführung wird versagt, wenn dem Rechtsschutzanliegen hinreichende Erfolgsaussichten fehlen oder dem Rechtsschutzanliegen gewerkschaftspolitischen Bestrebungen entgegenstehen.

 

Wer übernimmt die Kosten?

 

Der Rechtsschutz durch den dbb ist für Sie als Einzelmitglied kostenlos, wenn nicht die Rechtsschutzordnungen oder Richtlinien der Rechtsschutz gewährenden Stellen etwas anderes bestimmen. Der dbb übernimmt grundsätzlich die notwendigen Kosten und Kostenvorschüsse für die Führung des Verfahrens. Zu den notwendigen Kosten gehören ggf. auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Rechtsanwalts. Für den Fall, dass die dbb Dienstleistungszentren aus prozessualen Gründen gehindert sind, das Verfahren selbst zu führen, beauftragt der dbb einen externen Rechtsanwalt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der dbb.

 

Die Sachverständigenkosten werden vom dbb übernommen, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder auf eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind. Gutachterkosten nach § 109 SGG werden vom dbb dann getragen, wenn sie erforderlich sind. Erforderlich in diesem Sinne sind sie, wenn es zum Sachverhalt widersprüchliche fachärztliche Einschätzungen gibt oder sonstige medizinisch begründete Zweifel an den Gutachten nachvollziehbar belegt werden können.

 

Sollte ein rechtskräftiges Urteil zu Gunsten des Einzelmitglieds in vollstreckbarer Fassung vorliegen, so übernimmt der dbb im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes den Vollstreckungsversuch hierzu. Schlägt dieser fehl, wird dem Anspruchsinhaber der Vollstreckungstitel (rechtskräftiges Urteil nebst Vollstreckungsklausel) im Original übermittelt. Hierdurch wird der Anspruchsinhaber in die Lage versetzt, insgesamt bis max. 30 Jahren aus dem so erstrittenen Urteil gegen den Schuldner vorzugehen.

 

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

 

Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an ihren DSTG Bezirksverband und beantragen dort die Gewährung von Rechtsschutz.

 

Wir vermittelt ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum. Von uns erhalten Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten - Status, Erreichbarkeit, etc. - versehen. Bitte geben Sie uns eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens. Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen - etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. - in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird von uns entweder direkt oder - wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist - über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

 

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksverband auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

 

Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?

 

Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.

 

Die hier dargestellten Hinweise zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz können nur einen groben Überblick über Art, Inhalt und Umfang der Rechtsschutzdurchführung durch die dbb Dienstleistungszentren geben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Zusammenspiel der dbb-Satzung und der dbb Rahmenrechtschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

Wie erreiche ich die dbb Dienstleistungszentren?

 

Öffnungszeiten:

 

Die Dienstleistungszentren sind von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.

 

Kontakt:

 

dbb Dienstleistungszentrum West

zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen

 

Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn

 

Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-290
E-Mail: dlzwest@dbb.de

 

 

 

Rahmenrechtschutzordnung des DBB: