Briefwahl: Am 06. Juni 2024 im Urlaub, auf Fortbildung oder einfach nicht in der Dienststelle?

Dann Briefwahlunterlagen anfordern!

Und so einfach geht's:

Sie können den Textbaustein "Briefwahlanforderung" verwenden, in eine Mail kopieren, Ihre persönlichen Daten ergänzen und per Mail an den örtlichen Wahlvorstand weiterleiten. Der Hauptwahlvorstand hat ausdrücklich die Anforderung der Briefwahlunterlagen per Dienstmail - ohne Unterschrift - aus dem internen Netz der Finanzverwaltung zugelassen.

 

Natürlich können Sie auch auf dem herkömmlichem Weg den Anforderungsvordruck ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und dann per Dienstpost dem örtlichen Wahlvorstand zuleiten.

 

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann kostenlos und mit frankiertem Rückumschlag an die gewünschte Adresse geschickt.

 

DSTG. Immer eine gute Wahl!