Rechtsschutz
Ihr starker Rückhalt: Rechtsschutz durch die DSTG
Als Mitglied der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) stehen Sie nicht allein da. Wir bieten Ihnen einen umfassenden und modernen berufsbezogenen Rechtsschutz.
Was unser Rechtsschutz für Sie leistet:
Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz bei allen rechtlichen Fragen, die sich aus Ihrer aktuellen oder früheren beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder Ihrer Gewerkschaftsarbeit ergeben. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über die DSTG Bezirksverbände beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
Sämtliche Themen rund um Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis sind abgedeckt, die sich aus Ihrer aktuellen oder früheren beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder Ihrer Gewerkschaftsarbeit ergeben. Das umfasst auch das Beihilferecht.
Auch bei sozialrechtlichen Problemen, die direkte Auswirkungen auf Ihr Dienst- oder Arbeitsrecht haben, hilft der DSTG Rechtsschutz. Das betrifft beispielsweise Fragen zur Feststellung des Grades einer Behinderung oder Vorfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte.
In Ausnahmefällen unterstützen wir Sie auch in Straf-, Disziplinar- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der dbb nrw behält sich vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwiderlaufen.
So funktioniert’s
Für Mitglieder der DSTG NRW wird der berufsbezogene Rechtsschutz vom Dienstleistungszentrum des Deutschen Beamtenbundes (dbb) durchgeführt. Näheres hierzu in der Rechtsschutzordnung (LINK zu hinterlegtem Dokument).
Maßgeblich für die Gewährung des Rechtsschutzes ist eine hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzfalles.
Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?
Der dbb Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen vorherigen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an die/den Rechtsschutzbeauftragte/n ihres DSTG Bezirksverbandes und beantragen dort die Gewährung von Rechtsschutz.
Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum. Von uns erhalten Sie einen Rechtsschutzantrag, den Sie mit Ihren persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versehen. Bitte geben Sie uns eine hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie übermitteln.
Das so gesammelte Material wird von uns entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landesbundes erforderlich ist – über den Landesbund an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) können Sie sich nach der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bezirksverband auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, um eine sachgerechte Sofortberatung zu erhalten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.
Kein gewerkschaftlicher Rechtsschutz bei anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeit.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist subsidiär. Das bedeutet, dass der dbb keinen Rechtsschutz gewähren kann, wenn Sie Ihr Rechtsschutzrisiko bereits anderweitig privat abgesichert haben oder wenn Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber ausnahmsweise im Rahmen der dienstrechtlichen Fürsorgepflicht Rechtsschutz gewährt.
Ihr Weg zum Rechtsschutz:
Sie benötigen Rechtsschutz? Der Rechtsschutz setzt einen vorherigen Antrag voraus. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen DSTG Bezirksverband – sei es Westfalen-Lippe oder Rheinland – und stellen Sie dort den Antrag. Die Bezirksverbände stellen anschließend den Kontakt zum dbb nrw und dem passenden Dienstleistungszentrum her.
