28.09.2015

Tarif-Netzwerk-Info 02/2015: Wissenswertes zum Erholungsurlaub

Laut Bundesurlaubsgesetz hat jede/r Arbeitnehmer/in Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der tarifvertragliche Anspruch beträgt 30 Arbeitstage/Kalenderjahr (Wichtig: Gilt bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage/Kalenderwoche). Bei der Berechnung des Urlaubs werden Bruchteile, die mindestens einen halben Urlaubstage ergeben, auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Bruchteile darunter bleiben unberücksichtigt.

 

Mehr Informationen rund um das Thema Erholungsurlaub finden Sie in der Tarif-Netzwerk-Info 02/2015!