11.12.2014

Bericht zum Landeshauptvorstand

Landestarifausschuss. Im Bereich des Büroservice ist seit einem Jahr die Eingruppierung nach EG 4 (schwierige Tätigkeit) möglich. Bis heute haben noch nicht alle Ämter von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. (Vergleich EG 3 Stufe 4 = 2.268,11 € nach Höhergruppierung in EG 4 Stufe 3 = 2.296,59 €) Für entsprechende Höhergruppierungsmöglichkeiten muss der Büroservice organisatorisch so gestaltet sein, dass die Beschäftigten zu der klassischen Tätigkeit Büroservice Anteile in den Tätigkeitsfeldern Scannen, Telefonzentrale oder Poststelle sowie in der Registratur / Bücherei übertragen bekommen. Für Hilfreiche Tipps stehen wir gerne zur Verfügung. Des Weiteren müssen die Tätigkeitsfelder der Güst'en, des BP Innendienst, der Fahndungshelfer im Steuerfahndungsbereich sowie der sogenannter Zentralstellen einer Überprüfung unterzogen werden ...