16.04.2018

Tarif-Netzwerk-Info: Kind krank, was nun?

Wird ein Kind krank, kann oft ein Elternteil nicht zur Arbeit gehen. Arbeitgeber sind dann grundsätzlich zur Freistellung des Arbeitnehmers verpflichtet. Daneben gewähren gleich zwei Gesetze ein Recht auf Entgeltfortzahlung.

 

Kann ein Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen, weil sein Kind erkrankt ist, müssen Arbeitgeber vorrangig die Anwendung von § 616 BGB prüfen. In diesem steht, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können aus Gründen, die nicht in Ihrer Person liegen - weil sie zur Pflege eines Kindes zu Hause bleiben müssen.

 

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Tarif-Netzwerk-Info.