14.12.2015

Tarif-Netzwerk-Info 03/2015: Wissenswertes zum Erholungsurlaub Teil II

Urlaub soll der Erholung dienen! Umso ärgerlicher ist es, wenn man ausgerechnet dann krank wird! Wer krank ist, kann auch keinen Urlaub nehmen. Wird man vor Antritt des Urlaubs krank, bekommt man die Tage, an denen man nachweislich krank war, gutgeschrieben.

 

Mehr Informationen rund um das Thema Urlaub und Krankheit finden Sie in der Tarif-Netzwerk-Info 03/2015!