11.12.2015

Steigerung der Ministergehälter: Doch kein Verzicht zur Haushaltssanierung!

Die Gehälter von Ministerpräsidentin und Ministern in NRW steigen zum 01.06.2015 um ca. 5,2 %. Das "Landesministergesetz" nimmt in seiner Regelung der Amtsbezüge Bezug auf die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe B11. Die Erhöhung fällt deutlich höher aus als die allgemeine Besoldungserhöhung von 1,9 %, weil die Minister in der Besoldungsrunde 2013/2014 auf eine Besoldungserhöhung verzichtet hatten. Mit der jetzigen Regelung werden die Ministergehälter wieder der übrigen Besoldung angepasst.

 

In einer Kleinen Anfrage wollte der CDU Abgeordnete Dr. Marcus Optendrenk mehr über die Hintergründe erfahren. Mit der Antwort erläuterte die Landesregierung am 03.12.2015 (Drucksache 16/10385), dass die Erhöhung der Ministergehälter dem üblichen Verfahren entspreche. Der in 2013/14 erklärte Verzicht summiere sich lt. Tabelle insgesamt auf 5332,-- € (MP) bzw. 4799,-- €.

 

Ein Anspruch auf Einkommensverbesserungen ist für die DSTG als gewerkschaftliche Interessenvertretung selbstverständlich. Das gilt für Beschäftigte und folgerichtig auch für Regierungsmitglieder. Eine Anlehnung der Ministergehälter an die Beamtenbesoldung ist im Gesetz verankert. Die Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist keine Frage der Gehaltshöhe, sondern eine Frage der Gehaltsentwicklung. Das gilt allerdings auch für die Beamtenbesoldung und muss hoffentlich in Zukunft nicht wieder erst vor dem Landesverfassungsgericht geklärt werden.

 

Die jetzige Regelung bedürfte keiner weiteren Kommentierung, wenn die Mitglieder der Landesregierung ihre Verzichtserklärung nicht als politisches Statement im Rahmen der Auseinandersetzungen rund um die Besoldungsrunde 2013/2014 abgegeben hätten. Damals wollte man damit die - letztlich erfolgreichen - Klagen der Opposition und der Beamtinnen und Beamten als fragwürdig deklarieren und öffentlich die eigene Verzichtsbereitschaft als dauerhaften Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes hervorheben. Als es dann nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts im Sommer 2014 zu rückwirkenden Besoldungsverbesserungen kam, konnten die Mitglieder der Landesregierung von ihrer Verzichtserklärung nicht mehr zurück.