26.05.2015

DBB NRW: Tarifeinheitsgesetz steht im Widerspruch zur Koalitionsfreiheit

Mit der Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes am 22.05.2015 im Bundestag nimmt die Große Koalition bewusst ein verfassungswidriges Gesetz in Kauf, dass vor dem Bundesverfassungsgericht kein Bestand haben wird.

 

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, unterstützt das Vorhaben des dbb Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt, umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe einzureichen.

 

„Der Bundestag hat das Tarifeinheitsgesetz durchgewunken und damit für die Einheitsgewerkschaft gestimmt. Vom Gedanken an den sonst so viel gepriesenen Pluralismus haben sich die Politiker dabei vollkommen verabschiedet“, sagt der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft Ulrich Silberbach

 

„Bundespräsident Joachim Gauck hat es jetzt in Hand“, so Staude. Er könne von der Unterzeichnung des Gesetzes auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken Abstand nehmen. Zumal eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ebenfalls die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bestätigte.

 

Nach dem Tarifeinheitsgesetz soll in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für die gleiche Beschäftigtengruppe nur noch der Vertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. Kleinere Gewerkschaften können demnach, sobald die Mehrheitsverhältnisse in einem Betrieb feststehen, an der Ausübung ihres Streikrechts behindert werden.