01.12.2020

Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung: „Ein überfälliger Akt steuerlicher Gerechtigkeit!“

Bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 30. September lobte der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, die geplante Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung sowie des Pflege-Pauschbetrags.  Übrigens auch eine Forderung aus der Mitgliedschaft und einer von drei im Gewinner-Vorschlägen zur Mitmachaktion "Komm ins Team Steuergerechtigkeit" im Jahr 2019  im Vorfeld des Tages der Steuergerechtigkeit in Oberhausen.

 

Hintergrund der Anhörung ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der BehindertenPauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (BT-Drucksache 19/21985). Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist die Folge eines Prüfauftrags im 2018 vereinbarten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

 

Er enthält drei wesentliche Inhalte: die Verdopplung der Pauschbeträge für behinderte Menschen (§ 33 b Abs. 3 EStG), die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags (§ 33 b Abs. 6 EStG) sowie die gesetzliche Fixierung einer Fahrtkostenpauschale für behinderte Menschen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 Abs. 2 a EStG) ab dem Jahr 2021.

 

Schließlich sei seit 1975 in puncto Freibeträge für Schwerbehinderte beziehungsweise seit 1990 in Sachen Anpassung des Pflege-Pauschbetrags nichts passiert. Die Anhebung der Pauschbeträge sei daher auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung.. Deshalb befürwortete Eigenthaler auch nachdrücklich ein Vorziehen in das Jahr 2020.

 

Das Eintreten für die Interessen unserer Mitglieder mit einer Behinderung ist für die DSTG nicht nur ein Lippenbekenntnis. Denn die DSTG unterhält auf Bundesebene einen fachkompetenten Arbeitskreis speziell für Menschen mit einer Behinderung zu dem aus NRW auch Achim Könkels, Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Menschen und Ersatzmitglied im Hauptpersonalrat beim Ministerium der Finanzen NRW, gehört.