25.03.2019

Einkommensrunde 2019: Besoldungserhöhungen auf den Weg gebracht

Am 22.03.2019 trafen die Gewerkschaften, darunter die DSTG, zum Besoldungsgespräch 2019 zusammen. Bereits am Dienstag hatte der Minister der Finanzen, Lutz Lienenkämper, die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses vom 03.03.2019 angekündigt.

 

Zusätzlich wurde jetzt vereinbart, dass die Übernahme des Abschlusses auch für Anwärter gilt. Besonders wichtig war den Gewerkschaften eine gesonderte Vereinbarung zu weiteren Gesprächen über Möglichkeiten, den öffentlichen Dienst in NRW attraktiver zu gestalten. Dazu gehört u.a. das Thema der Gestaltung der Arbeitszeit.

 

An dem Gespräch nahm von der Landesregierung Ministerpräsident Armin Laschet, der stellv. Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper und der Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski teil. Die Delegation der Gewerkschaften bestand aus vier Vertretern des DGB, unter der Führung der DGB-NRW-Chefin Anja Weber, dem Vorsitzenden des Richterbundes NRW, Christian Friehoff, und vier Vertretern des DBB, darunter der Vorsitzende des DBB NRW, Roland Staude und der DSTG-Vorsitzende Manfred Lehmann.

 

In der schriftlichen Vereinbarung wurde festgehalten, dass das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie alle Versorgungsempfänger zeit- und wirkungsgleich übertragen wird. Damit steigen Besoldung und Versorgung am 1.1.2019 um 3,2 %, am 1.1.2020 um 3,2 % und zum 1.1.2021 um 1,4 %. Das Besoldungsgesetz wird nach dem 30.09.2021 erneut zu diskutieren sein. Die im Tarifvertrag vereinbarten Sockelbeträge konnten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim Abstandsgebot nicht übernommen werden. Sie wurden bei der Ermittlung des Gesamtvolumens berücksichtigt.

 

Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem 01.01.2019 50,--€ monatlich mehr und zusätzlich einen Urlaubstag. Zum 01.01.2020 gibt es weitere 50,--€ monatlich mehr. Damit ist auch hier entgegen den ersten Eindrücken die vollständige Übernahme des Tarifergebnisses gelungen. Der Vollständigkeit halber: Auch beamtete Pflegekräfte (Strafvollzug) erhalten analog zum Tarifabschluss eine Zulage von 120,-- €. Daneben brachten die Gewerkschaften weitere Themen auf die Tagesordnung. Dazu gehörte insbesondere das Thema der Arbeitszeit. Aber auch die besonderen Belastungen im Schichtdienst und die notwendige Dynamisierung von Zulagen (teils seit 1998 unveränderte Beträge) kamen zur Sprache.

 

Um eine schnelle Umsetzung der Regelungen nicht zu behindern, wurde im Zuge des Gesprächs eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Danach werden kurzfristig weitere Gespräche über Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung für Beamtinnen und Beamte aufgenommen. Dazu gehören u.a. das Thema "Gestaltung der Arbeitszeit" und die Belange besonders belasteter Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, z.B. durch Schichtdienst. Minister der Finanzen Lienenkämper ließ keinen Zweifel daran, dass er dabei keinen Spielraum für nennenswerte finanzielle Entwicklungen sähe. Auch bei der Arbeitszeit sieht es nach dem Gesprächsverlauf derzeit nicht nach einer Bereitschaft zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit aus. Aber die Gewerkschaften haben dazu noch eine Reihe weiterer Vorschläge, die in die Gespräche eingebracht werden.

 

Die DSTG bewertet das Gespräch als konstruktiv und erfolgreich. Die Besoldungsrunde ist mit dem kommenden Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Landesregierung hatte mit der Voraberklärung, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen, bereits ein klares Zeichen des Respekts gegeben. In den Gesprächen wurde dieser Eindruck vertieft. Sie ließ allerdings keinen Zweifel aufkommen, dass es bis zu weiteren strukturellen Verbesserungen, insbesondere im Bereich der Arbeitszeit, noch ein langer Weg sein wird. Aber: Mit der Gesprächsvereinbarung ist ein Anfang gemacht. Und die vertretenen Gewerkschaften waren sich einig: Wir lassen nicht locker. Dafür steht die DSTG!