25.10.2018

DSTG-Erfolg: 200 zusätzliche Beförderungen nach A 9 Z

Im Haushalt 2019 sind 80 zusätzliche Planstellen nach A 9 Z ausgewiesen, die ab dem 1.1.2019 besetzt werden können. Das bedeutet 80 zusätzliche, d.h. über den bisherigen Rahmen hinausgehende Beförderungen. Landesweit gibt es dann 1358 Planstellen im Spitzenamt der Laufbahngruppe 1.2. Die DSTG hatte maßgeblichen Anteil an der Umsetzung der Änderungen in der Landesbesoldungsordnung.

 

Die 80 zusätzlichen Stellen ergeben sich aus einer Änderung der Landesbesoldungsordnung A. Demnach können in besonderen Fällen bis zu 35 % (statt bisher 30 %) der Besoldungsgruppe mit einer Amtszulage ausgestattet werden. Die DSTG hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Regelung in der Finanzverwaltung zur Anwendung kommt.

 

Die Änderung der Landesbesoldungsordnung A erfolgte 2017 im Rahmen eines völlig anders ausgerichteten Artikelgesetzes und wird jetzt umgesetzt. Es ist vorgesehen, die bis zu 200 zusätzlichen Beförderungen, die neben den schon bisher möglichen Beförderungen erfolgen, auf insgesamt 5 Jahre zu verteilen. Zum 1.1.19 werden die zusätzlichen Stellen für 2018 und 19 ausgebracht. Bis zum 1.1.22 werden jeweils weitere zusätzliche 40 Z-Stellen im Haushalt ausgewiesen werden. Die DSTG begrüßt diese Entwicklung.

 

Die DSTG als Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung hatte darauf gedrungen, angesichts der erheblich anspruchsvolleren Aufgabenprofile auch in der Laufbahngruppe 1.2. alle Möglichkeiten zu nutzen, eine sachgerechte Besoldung zu ermöglichen. Anfang 2019 wird die DSTG ein Strategiepapier vorlegen, wie sich die Gewerkschaft die weitere Entwicklung des ehemaligen "mittleren Dienstes" vorstellt. Dazu werden neue Strukturen, bessere Aufstiegschancen und neue Spitzenämter gehören. Jetzt aber freuen wir uns zum 1.1.2019 mit den zur Beförderung anstehenden Kolleginnen und Kollegen.