01.02.2017

Frauenförderung § 19 Abs. 6: Beförderungsliste von A 11 nach A 12 im Regelbereich jetzt auch gesperrt!

Jetzt ist die Sperrung von Beförderungslisten auch in den Festsetzungsämtern angekommen. Nachdem nahezu fast alle Beförderungslisten im Funktionsbereich von A 11 nach A12 und von A 12 nach A 13 wegen Konkurrentenklagen gesperrt wurden, war es nur eine Frage der Zeit bis auch die Beförderungslisten im Regelbereich der Festsetzungsämter folgen würden.

 

Ende letzten Jahres hatten von A 11 nach A 12 alle mit der Note "sehr gut" ihre Urkunde erhalten und die große Terasse mit der Note "gut oberer Bereich" wurde zur Beförderung freigegeben. Ein Bereich in dem Männer nach der Neusortierung am 01.07.2017 in der Beförderungsliste um mehr als 100 Plätze nach hinten gerutscht sind. Es war absehbar, dass über kurz oder lang jemand dagegen klagen würde. Damit werden in der Finanzverwaltung nur einige Wenige im gehobenen Dienst oberhalb von A 11 befördert.

 

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den bereits vorliegenden Klagen ist für Ende Februar angekündigt. Vielleicht kommt danach ja noch Mal Bewegung in die politische Diskussion. Alternative Lösungen haben wir der Politik bereits aufgezeigt!