10.11.2016

dbb nrw: Fortschritte bei der Jubiläumszuwendung

Erster Entwurf zur Verordnung liegt vor - der DBB NRW nimmt Stellung

 

Auf Initiative des DBB NRW hatte die Jubiläumszuwendung doch noch Eingang in das neue Landesbeamtengesetz in NRW gefunden. Jetzt liegt der Entwurf zur entsprechenden Verordnung zur Stellungnahme vor. Frist ist der 7. Dezember 2016.

 

Wie viel ist dem Dienstherren die Treue seiner Beamten wert? Diese vom DBB NRW aufgeworfene Frage schien die Landesregierung nach der Anhörung im März stark zu beschäftigen. Damit die Antwort nicht länger "Gar nichts" heißen sollte, fand die Jubiläumszuwendung nach knapp 20-jähriger Abstinenz im Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung wieder Eingang in das Landesbeamtengesetz.

 

Mit dem Entwurf der Verordnung zum Thema ist nun der erste Schritt der Umsetzung gemacht worden. Dieser enthält folgende Eckdaten:

 

  • Beamtinnen und Beamte, die nach dem 1. Juli 2016 ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Jubiläum bei ihren Dienstherren begehen bzw. begangen haben, erhalten eine Jubiläumszuwendung.
  • Die Höhe richtet sich nach dem Dienstalter und liegt konkret bei 300 Euro für 25 Jahre, 450 Euro für 40 Jahre und 500 Euro für 50 Jahre.
  • Daneben bleibt auch die eintägige Dienstbefreiung zum Jubiläum erhalten.

 

Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen zur Jubiläumszuwendung: "Ich freue mich, dass die Landesregierung die Zuwendung wieder einführen will, es ist eine schöne Geste der Wertschätzung." Deswegen begrüßt der DBB NRW die Verordnung und hofft, dass nach Abschluss des Verfahrens zur Stellungnahme, die Verordnung Anfang kommenden Jahres in Kraft treten kann.