03.06.2016

Dienstrechtsreform: Entschließungs- und Änderungsanträge liegen vor!

Die Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN liegen auf dem Tisch. Sie enthalten eine Reihe von Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten in NRW. So werden die Jubiläumszuwendung wieder eingeführt und im einfachen Dienst die Besoldungsgruppen A 3/ A 4 ersatzlos gestrichen. Die Besoldungstabelle beginnt dann für den einfachen Dienst mit A 5. Der Anspruch auf Versorgungsauskunft soll schneller als bisher umgesetzt werden. Die Zusammenfassung ist dem beigefügten Entschließungsentwurf zu entnehmen.

 

Mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen erfolgen einige Nachbesserungen am bisherigen Gesetzentwurf. Besonders erfreulich die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung. Aber auch der Wegfall der Besoldungsstufen A 3/ A4 im einfachen Dienst ist ein echter Schritt hin zu einer sozialeren Besoldung. Alle Beschäftigten in diesen Stufen werden mit Inkrafttreten des Gesetzes nach A 5 höher gestuft. Insbesondere im Justizbereich wird diese Regelung greifen.

 

Ein verpflichtendes Gesundheitsmanagement wird bereits im Gesetzentwurf aufgelistet. Die Finanzverwaltung hat diese Entwicklung aufgegriffen und schafft derzeit die Voraussetzungen, die Verbesserungen zügig umzusetzen. Der Anspruch auf Versorgungsauskunft soll schneller kommen als bisher geplant. Bis dahin sollen insbesondere Beamtinnen und Beamte mit differenzierten Beschäftigungsphasen besser als bisher über ihre Ansprüche informiert werden. In begründeten Ausnahmefällen soll eine großzügige Auslegung des Informationsanspruchs gewährleistet werden.

 

Ein Änderungsantrag zum umstrittenen § 19 Abs. 6 LBG n.F. (Stichwort: Frauenförderung bei Aufstellung der Beförderungslisten) wurde trotz intensiver Diskussionen bisher nicht vorgelegt. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag werden weitere Bemühungen erforderlich. Die DSTG wird ab sofort Gespräche über untergesetzliche Regelungen aufnehmen.