16.12.2015

Anhörung Pensionsfonds: Einzahlungsbeträge müssen deutlich erhöht werden!

Am 10.12.2015 befasst sich der Landtag in einer Sachverständigenanhörung mit der geplanten Errichtung eines einheitlichen Pensionsfonds. Dazu nahmen neben den Gewerkschaften, darunter die DSTG, auch Fachleute aus der Versicherungswirtschaft Stellung. Die geplanten Einzahlungen von 200 Mio. € jährlich wurden von allen Sachverständigen als deutlich zu gering angesehen. Aus der Sicht der Gewerkschaften verabschiedet sich das Land mit der geplanten Regelung von dem Plan, langfristig eine 70 % Kapitaldeckung in der Versorgung der Beamtinnen und Beamten zu erreichen.

 

Die Landesregierung plant, die bestehende Versorgungsrücklage und den Versorgungsfond zusammenzulegen und damit einen insgesamt fast 10 Mrd. € starken einheitlichen Pensionsfond zu errichten. Die künftigen Einzahlungen sollen auf 200 Mio. € reduziert werden. Beim Fortbestand der geltenden Regelungen müsste das Land jährlich über 1,3 Mrd. € jährlich einzahlen. Rechtlich hätte das Land die Möglichkeit, bereits ab 2018 Teile der Versorgungsleistungen (in 2016 6,4 Mrd. €) aus diesem Fonds zu finanzieren. Zum Ausgleich für die reduzierte Einzahlung will das Land mindestens bis 2019 auf Entnahmen verzichten.

 

Die Versorgungsrücklage speist sich aus den je 0,2 % Kürzungen der Besoldungserhöhungen, die sich bis 2017 auf 1,8 % der Besoldung summiert haben werden. Diese Einzahlungen sollen, gesetzeskonform, ab 2018 ganz eingestellt werden. Bei Einrichtung des Versorgungsfonds im Jahre 2006 plante die Landesregierung im Einvernehmen mit allen Fraktionen die langfristige Teilabdeckung (70 %) der absehbar hohen Versorgungsleistungen. Das es sich dabei um ein Generationenprojekt handeln würde, war zumindest 2006 allen Beteiligten klar.

 

Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Pensionsfonds sollen diese Systeme zusammengelegt werden. Alle Sachverständigen befanden dies als sachgerechte Lösung. Entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers bestand bei den Gewerkschaften Einigkeit, dass der jährliche Zuführungsbetrag auf mindestens 500 Mio. € jährlich zu erhöhen sei, um eine langfristige Kapitalausstattung zu sichern. Zusätzlich forderten die Gewerkschaften mehr Transparenz über die Kapitalentwicklung im Fonds sowie einen Beirat, der Anlagestrategien und Mittelverwendung überwacht. Darüber hinaus war für die Gewerkschaften die Vorlage eines Entnahmegesetzes, mit dem die Details einer möglichen Kapitalentnahme aus dem Fonds geregelt werden, unverzichtbar.

 

Die DSTG hob hervor, dass mit der Einstellung der Einzahlungen in die Versorgungsrücklage eine faktische Einkommenskürzung bei den Beamtinnen und Beamten des Landes um 1,8 % erfolge. Die Kürzung der Besoldungserhöhungen sei mit der Maßgabe erfolgt, diese Mittel für den Aufbau einer kapitalgedeckten Versorgung zu nutzen. Angesichts zwischenzeitlich aufgelaufener jährlicher Einzahlungsbeträge von rund 512 Mio. € führe das Zusammenstreichen der Einzahlung zu einem Eingriff zu Lasten der Beamtinnen und Beamten.

 

Darüber hinaus führe das Konzept dazu, dass in den kommenden Jahren deutlich geringere Unterstützungsmittel aus dem Pensionsfonds zur Verfügung stehen als geplant. In den kommenden Landeshaushalten, spätestens ab 2024, werde es daher zu deutlich höheren laufenden Versorgungsausgaben kommen müssen. Zukünftige Diskussionen über vermeintliche "Versorgungslasten" seien daher jetzt schon absehbar.

 

Auf Antrag der CDU wurde die weitere Beratung des Gesetzes zunächst ausgesetzt. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird im kommenden Jahr über mögliche Änderungen und Ergänzungen beraten. Das gilt insbesondere für die Fragen eines Beirates und die Rahmenbedingungen eines Entnahmegesetzes.