30.10.2015

Dientsrechtsreform: Verbändeanhörung läuft!

Die Landesregierung hat den Gewerkschaften das geplante Gesetz zur Modernisierung des Dienst- und Besoldungsrechtes zur Stellungnahme vorgelegt. Ende Oktober hatte der DBB NRW als Dachgewerkschaft seine Stellungnahme an die Landesregierung übersandt. Das Gesetz ist damit im Zeitplan und wird voraussichtlich Anfang Juli 2016 in Kraft treten.

 

Bereits im Juli hatten die Berufsvertreter eine erste Gelegenheit, vorab Kritik und Anregungen zu äußern. Die DSTG nutze diese Möglichkeit, um über den beteiligten DBB NRW Forderungen nach der Rückkehr zu 40-Stunden-Woche, den generellen Anspruch auf Versorgungsauskunft in begründeten Einzelfällen sowie eine systemgerechte Übernahme der Regelungen zur Mütterrente zu stellen.

 

Im Rahmen der jetzt anstehenden Verbändeanhörung hat die DSTG ein weiteres Thema aufgegriffen. Mit Schreiben an den DBB fordert die DSTG, die beabsichtigte Neuregelung nach § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG n.F. in Frage zu stellen. Mit dieser Vorschrift wird die Reihenfolge einer Beförderungsliste geändert, soweit im Laufbahnamt Frauen unterrepräsentiert sind. Danach gehen Frauen in der Liste immer vor, sofern die gleiche Gesamtnote vergeben wurde. In der Finanzverwaltung würde dies ab A 12 zu extremen Verschiebungen der Reihenfolge führen.

 

Nach Meinung der DSTG schießt diese Regelung über das Ziel der Frauenförderung hinaus. Zum einen gibt es erhebliche rechtliche Bedenken, wenn bei der Aufstellung von Beförderungslisten die von den Verwaltungsgerichten eingeforderten ausdifferenzierten Punktwerte hinter der Gesamtnote zurückstehen. Ein langwieriges Klageverfahren mit nicht kalkulierbaren Folgen für mögliche Beförderungen wäre unvermeidlich.

 

Zum anderen könne im Rahmen der Beurteilungspraxis nicht ausgeschlossen werden, das Beurteiler aufgrund der absehbaren Folgen für die Beförderungsabfolge die subjektiv für richtig gehaltenen Differenzierungen über die Gesamtnote zum Ausdruck bringen. Damit wäre dann allerdings das Gegenteil der beabsichtigten Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst erreicht. Gemeinsam mit der Landesfrauenvertretung der DSTG fordert die Fachgewerkschaft die Beibehaltung der bisherigen Beurteilungs- und Beförderungspraxis.

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Stellungnahmen, die wir zu Ihrer Informationen eingestellt haben. Der DBB NRW wird die von uns vorgetragenen Punkte und Argumente in seine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung einfließen lassen. Im Rahmen der ausstehenden Anhörung der Sachverständigen wird die DSTG nochmals auf diesen Punkt hinweisen.