07.05.2015

Urteil BVerfG: Schwierige Entscheidung zur Richterbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Eingangsbesoldung der Richter in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2008 - 2010 zu niedrig und damit verfassungswidrig war. Für NRW entschied das Gericht, dass die Eingangsbesoldung R 1 im Jahr 2003 verfassungsmäßig war (BvL 17,18/09). Gleichzeitig legte das Gericht mit den Urteilen allgemeine Grundsätze fest, nach denen sich eine verfassungsgemäße Besoldung zu richten habe. Diese haben auch für die allgemeine Beamtenbesoldung richtungsweisende Bedeutung.

 

In den Leitsätzen zum Urteil vom 05.05.2015 führt das Gericht aus, dass die Frage der amtsangemessenen Alimentation lediglich einer auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkten, verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt. Ob die Bezüge danach unzureichend sind, muss anhand einer Gesamtschau verschiedener Kriterien unter Berücksichtigung konkreter Vergleichsgruppen erfolgen.

 

Interessant sind die unterschiedlichen Bewertungen des Urteils. Der Finanzminister in NRW sieht sich durch das Urteil auf ganzer Linie bestätigt. Die Richterbesoldung in NRW entspräche in vollem Umfang den verfassungsgerichtlichen Anforderungen. Davon, dass das Urteil sich ausdrücklich nur auf 2003 bezieht, sagt er nichts. Der dbb-bund begrüßte das Urteil als "Klartext aus Karlsruhe". Mit der Festlegung der Vergleichsmaßstäbe habe das Gericht die Richtung für die Beurteilung der Beamtenbesoldung neu und eindeutig definiert. Allerdings gibt es auch hier keine Aussage dazu, was das denn nun für die aktuelle Besoldung in NRW bedeutet. Der Deutsche Richterbund, als Vertreter der Kläger, forderte das Land NRW zu einer deutlichen Besoldungserhöhung noch in diesem Jahr auf. "Die Landesregierung", so der Richterbund, "sei jetzt in der Pflicht, die Maßgaben aus dem Urteil umzusetzen." Dabei seien die Benachteiligungen seit 2003 vollständig auszugleichen.

 

Aus der Sicht der DSTG ist es bedauerlich, dass dem Urteil keine deutlichere Aussage zur Frage der Gesamtalimentation zu entnehmen ist. Jetzt gilt es, das Urteil genau zu lesen, um auch Detailfragen aufgreifen zu können.

 

Viel zu tun, bevor dann am 13.05. die ersten Besoldungsgespräche dieses Jahres beginnen werden. Die DSTG ist dabei, wenn in der Staatskanzlei über die Besoldungsanpassung 2015/2016 gesprochen wird. Verhandlungen, so viel ist klar, können es nicht sein. Denn ein Besoldungsgesetz wird vom Landtag erlassen. Und nicht ausgehandelt. Dennoch: Besser, man spricht über die Entwicklungen als man bekommt sie diktiert.

 

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