05.05.2015

Urteil zur Richterbesoldung: Karlsruhe legt Prüfschema für amtsangemessene (Mindest-)Alimentation fest!

 

Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist teilweise nicht angemessen und sogar so unzureichend, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Zu dieser Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Grundsatzurteil gelangt. Zugleich legten die Richter Maßstäbe fest, um das Mindesteinkommen von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen.

 

 

Was amtsangemessen ist, kann der Staat als Arbeitgeber bisher weitgehend per Besoldungsgesetz festlegen. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder selbst für die Beamtenbesoldung zuständig und zahlen je nach Kassenlage. Diese Spielräume haben die Verfassungsrichter in Bezug auf die Richterbesoldung nun etwas eingeschränkt und ein neues Regelwerk festgelegt. Es enthält für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit denen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.

 

Auch wenn es sich "nur" um ein Urteil zur Richterbesoldung handelt, so dürften die o.g. Grundsätze auch Auswirkungen auf die noch ausstehende Entscheidung über die offenen Verfahren zur Gesamtalimentation der Beamten in NRW aus 2003/2004 haben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des BVerfG. Eine gewerkschaftliche Auswertung des Urteils folgt.