04.08.2023

Anhörung im Landtag: Langzeitarbeitszeitkonten kein Beitrag zur Attraktivierung

Am 08.08. ist die DSTG als Sachverständige im Landtag gefragt. In der Anhörunggeht es um einen Antrag der FDP-Fraktion (DS 18/4132) zur Umsetzung von Langzeitarbeitszeitkonten.Im Jahr 2022 war die FDP an der Einführung der entsprechendenVorschrift beteiligt. Jetzt fordert sie die schnelle Umsetzung und eine Fortentwicklunghin zu einem Lebensarbeitszeitkonto.

 

Die DSTG NRW macht dazu in ihrer schriftlichen Stellungnahme (siehe Anlage) deutlich,dass die Maßnahme aufgrund ihrer vielfachen Beschränkungen keinen wirkungsvollenBeitrag zur Attraktivierung leistet. Und fordert echte Verbesserungenfür die Beschäftigten.

 

Mit dem "Attraktivierungsgesetz" aus März 2022 wurde die gesetzlichen Vorgaben zur Ein-richtung von Langzeitarbeitszeitkonten geschaffen. Die DSTG hatte bereits damals die Viel-zahl der Einschränkungen kritisiert. Inzwischen erfolgte die Umsetzung auch in der Finanz-verwaltung (siehe Info 7/2023 vom 27.06.2023).

 

Am 25.04.2023 legte die FDP-Fraktion im Landtag einen Antrag auf Weiterentwicklung des LAKs vor (Drucksache 18/4132). Begründet wird dies mit dem Umstand, dass aufgrund der Vielzahl der Aufgaben und der Unmöglichkeit einer ausreichenden Stellenbesetzung die Überstunden rechtssicher übertragen werden müssten.

 

In ihrer Stellungnahme macht die DSTG deutlich, dass der Antrag zu kurz greift. Einerseits stelle die Möglichkeit zur Übertragung von Überstunden angesichts der vielen gesetzlichen Einschränkungen keinen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung dar. Andererseits könne es nicht Ziel des Landtages sein, den dramatischen Personalmangel in fast allen Bereichen immer weiter einfach hinzunehmen. Und sich statt für eine aufgabengerechten Personalausstattung lediglich für ein "verbessertes" Handling von Überstunden einzusetzen. Darüber hinaus ver-wies die DSTG auf die ungelöste Frage, wie denn das chronisch unterbesetzte und finanz-schwache Land NRW damit umgehen werde, wenn die Beschäftigten irgendwann einmal ihre angesammelten Überstunden abbauen wollten.

 

Die DSTG fordert die im Landtag vertretenen Parteien im Rahmen der mündlichen Anhörung am 08.08.2023 auf, sich jetzt endlich für eine Lösung des Kernproblems, des Personalman-gels einzusetzen. Und mit einer wirkungsvollen Attraktivitätsoffensive, echten Verbesserun-gen und einer sachgerechten Stellenausstattung die Zukunft des öffentlichen Dienstes in NRW zu sichern.

 

Zu den Eckpunkten einer wirkungsvollen Attraktivitätsoffensive müsse insbesondere die Ab-schaffung der 2004 per Verordnung und ohne Besoldungsausgleich eingeführten 41-Stun-den-Woche für Beamtinnen und Beamte gehören. Wenn im Antrag von Wertschätzung und Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW die Rede ist, gehört der Einstieg in den Aus-stieg aus der 41-Stunden-Woche zwingend dazu.

 

Daneben verweist die DSTG auf eine Reihe von weiteren Vorschlägen zur nachhaltigen At-traktivitätssteigerung, die teilweise schon seit mehreren Jahren auf dem Tisch liegen. Wenn der öffentliche Dienst heute, insbesondere aber auch die Landesfinanzverwaltung, über Be-werbungs- und Nachwuchsmangel klagt, dann liegt die Ursache dafür neben der Frage der Arbeitszeit auch in den unzureichenden Rahmenbedingungen und der nicht angemessenen Bezahlung.