14.03.2020

Update Corona: Krisenstab des MdF gibt Handlungsanweisungen

Der Krisenstab im MdF hat am Freitagabend noch folgende Maßnahmen beschlossen:

 

Wir erhalten die Arbeitsfähigkeit

Alle, die sich an ihre Finanzämter wenden wollen, werden gebeten, dies bis auf Weiteres nur noch telefonisch oder schriftlich zu tun, damit unmittelbare persönliche Kontakte möglichst umfassend reduziert und Alle bestmöglich geschützt werden.

 

Aussetzen des Aus- und Fortbildungsbetriebs vom 16.03.-19.04.2020

Nach den aktuellen Entscheidungen der Landesregierung wird der Studien- und Lehrbetrieb die Hochschule für Finanzen, der Landesfinanzschule und die Angebote der Fortbildungsakademie mit ihren verschiedenen Standorten vorläufig vom 16.03. - 19.04.2020 ausgesetzt. Der Studien- und Lehrbetrieb der Hochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule wird bis auf Weiteres digital zuhause ermöglicht.

Weitere Informationen werden den Studierenden an der Hochschule für Finanzen über ILIAS zur Verfügung gestellt. Neben den Veranstaltungen an der Fortbildungsakademie und ihren Außenstellen werden alle Fortbildungen in der Zeit vom 16.03. - 19.04. 2020 abgesagt.

 

Der laufende Dienstbetrieb wird aufrechterhalten

 

Dabei soll bis auf Weiteres gemäß den nachfolgenden Hinweisen vorgegangen werden: 

 

  • Dienstreisen sind nur bei zwingender dienstlicher Notwendigkeit durchzuführen. Von Dienstreisen in besonders betroffene Gebiete laut Feststellung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist abzusehen.
  • Veranstaltungen unter Beteiligung von Externen sind möglichst als Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten,
  • Teilnahmen an Veranstaltungen von Externen sind nur als Video- oder Telefonkonferenz möglich, soweit nicht ein zwingendes dienstliches Erfordernis zur persönlichen Teilnahme vorliegt.
  • Die Teilnahme an Fortbildungen ist abzusagen. 

 

Mobile Arbeit 

Grundsätzlich ist die Arbeit weiterhin in der Dienststelle zu leisten. Die Möglichkeit der mobilen Arbeit soll flexibel und großzügig und über die bestehenden Dienstvereinbarungen hinaus gewährt werden, insbesondere bei Personen mit risikoerhöhenden Vorerkrankungen und Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern.  

 

Von Schließungen der Schulen und Kindergärten betroffene Eltern.

Durch Schließungen von Schulen und Kindergärten betroffene Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder organisieren können, wird großzügig und flexibel ermöglicht, ihren Dienst so zu leisten, dass die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.

 

 

Wenn Mitarbeiter Kontaktperson sind:

 

Mitarbeiterin/Mitarbeiter ist Kontaktperson der Kategorie I im Sinne der RKI-Veröffentlichung vom 05.03.2020 (Person mit insgesamt mind. 15 Min. "face-to-face" Kontakt mit Person mit bestätigter Infektion)

Diese Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter sollen aufgrund des höheren Infektionsrisikos die Dienststelle in den nächsten 14 Tage nicht betreten und nach Möglichkeit Telearbeit verrichten.

 

Mitarbeiterin/Mitarbeiter ist Kontaktperson der Kategorie II im Sinne der RKI-Veröffentlichung vom 05.03.2020 (Person, die sich im selben Raum wie Person mit bestätigter Infektion aufhielt, jedoch nicht 15 Min. "face-to-face" Kontakt hatte)

Diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sollen grundsätzlich unverändert am Dienstbetrieb teilnehmen. Ein davon abweichendes Vorgehen soll mit den unmittelbaren Vorgesetzten und der Personalverwaltung abgestimmt werden. Die Ausweitung der mobilen Arbeit soll dabei in besonderem Maße in den Blick genommen werden.

Dies gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einem besonders betroffenen Gebiet sowie für diejenigen, die aus internationalen Risikogebieten zurückkehren.

 

 

Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die in einem besonders betroffenen Gebiet wohnen oder aus einem internationalen Krisengebiet zurückgekehrt sind 

Sofern diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akute respiratorische Symptome wie Husten, Atemnot, Fieber aufweisen, sollen sie zu Hause bleiben und sich mit ihrem Arzt in Verbindung setzen. Nach der Empfehlung des RKI sollen sie sich auf das Corona-Virus testen lassen. Sofern sie nicht krankgeschrieben sind und ihr Gesundheitszustand es zulässt, sollen sie bei entsprechenden Möglichkeiten mobil arbeiten.

 

Das Coronavirus wird bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bestätigt

Die konkrete Situation in der jeweiligen Behörde ist zusammen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu bewerten. Auch wenn letztlich die Gesundheitsämter über die Anordnung von Maßnahmen wie Quarantäne, Arbeitsverbot oder Verbot zum Aufsuchen der Dienststelle entscheiden, ist auf den Erhalt der Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Kernbereiche der (obersten) Landesbehörden zu achten. Die einzelnen Behörden tragen dafür durch geeignete organisatorische Vorkehrungen Sorge.

 

Im Fall einer bestätigten Infektion in der Dienststelle sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eng mit dem Betroffenen zusammengearbeitet haben (Kontaktpersonen der Kategorie I), vorsorglich zu Hause bleiben bzw. Telearbeit verrichten. Hinsichtlich der Kontaktpersonen der Kategorie II ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

#dstgnrw #community #corona #gutinformiert #likeus #appus #followus #gemeinsamstark #bleibtgesund

 

Nicht vergessen: Die DSTG-App! Auch ohne Facebook tagaktuell jede Meldung der DSTG direkt auf's Handy. Mehr Informationen unter: https://www.dstg-nrw.de/aktuelles/dstg-nrw-app/