24.06.2019

Personalausstattung: 1553 Stellen zum 01.04.2019 unbesetzt

Mit Vorlage vom 29.05.2019 (Vorlage 17/2127) legt die Landesregierung auf Bitten der SPD die personellen Ist-Besetzungen offen. Insgesamt sind in den Landesverwaltungen zum 01.04.2019 17.753 Stellen unbesetzt. Im Bereich der Finanzverwaltung (12050) sind 1453 Stellen frei, im RZF glatt 100. Unter Berücksichtigung der Teilzeitstellen fehlen damit rund 2000 Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern. Kein Wunder, das die Arbeitsüberlastung eine immer größere Herausforderung darstellt. Im RZF sind 100 Stellen und damit rund 20 % unbesetzt.

 

Die Frage der Stellenbesetzung beherrscht derzeit die politische Diskussion im Land. Selbst wenn neue Aufgaben benannt werden (z.B. in den Grundstücksstellen oder für die Auswertung von Kontrollmitteilungen), macht eine Stellenforderung keinen Sinn. Denn was hilft eine Stelle, wenn sie nicht besetzt werden kann.

 

Die aktuelle Zusammenstellung der Ist-Besetzung in allen Ressorts listet für den Bereich des Finanzministers die Personalbestände nach Kapiteln auf. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:

 

Beamte:

Kapitel

Planstellen

Ist
(1.4.2019)

Differenz

In %

12010 (FM)

383

359

24

6,27 %

12050 (FÄ, OFD)

20307

18914

1393

6,86 %

12090 (Schulen)

236

223

13

5,51 %

12100 (RZF)

472

376

96

20,34 %

 

Regierungsbeschäftigte:

Kapitel

Planstellen

Ist
(1.4.2019)

Differenz

In %

12010 (FM)

112

107

5

4,46 %

12050 (FÄ, OFD)

3814

3754

60

1,57

12090 (Schulen)

139

139

0

0 %

12100 (RZF)

363

359

4

1,10 %

 

Bei den Zahlen handelt es sich jeweils um Vollzeitstellen. Um die Zahl der fehlenden Kolleginnen und Kollegen zu ermitteln, muss man einen entsprechenden Zuschlag für die Teilzeitanteile machen. Im Durchschnitt kann dieser mit 20 - 25 % angenommen werden.

 

Angesichts dieser Fehlbestände ist es kein Wunder, wenn die Arbeitsbelastung in den Dienststellen erheblich zugenommen hat. Dabei ist festzuhalten, dass die Fehlzahlen jeweils bis zum August ansteigen. Um dann durch den Zugang der geprüften Anwärter schlagartig wieder zu sinken. Wie in den letzten Jahren werden aber auch in 2019 und 2020 wieder mehr Kolleginnen und Kollegen die Finanzverwaltung verlassen, als wir durch eine erfolgreiche Ausbildung oder durch Einstellungen im Tarifbereich ausgleichen können.

 

Die DSTG fordert seit Jahren eine Erhöhung der Ausbildungszahlen. Derzeit, wo die Ausbildungskapazitäten in den Bildungseinrichtungen und den Ausbildungsämtern bis an die Grenze ausgelastet sind, bedarf es neuer Ideen und mutiger Entscheidungen, um dennoch wenigsten bestandssichernde Einstellungen zu erreichen. Von einem Wiederauffüllen der Fehlbestände darf man wohl vor 2025 nicht ausgehen. Zu den Ideen gehört die Schaffung von dezentralen Ausbildungsmöglichkeiten und neuen Formen der praktischen Ausbildung. Leider werden diese Themen derzeit nicht breit genug diskutiert oder gar umgesetzt.

 

Ein besonderes Kapitel ist die Besetzung des RZF. Ausgerechnet in dieser Schnittstelle für eine effiziente und funktionssichere Automationsunterstützung gelingt es seit Jahren nicht, die Personalfragen zu klären. Die DSTG wird hier bei den Haushaltsforderungen für 2020 einen Schwerpunkt setzen. Bessere Stellenbewertungen und Eingruppierungen für Regierungsbeschäftigte, verbesserte Stellenstrukturen und zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Beamte sind dringend erforderlich.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in Zeiten des dringenden Personalbedarfs die beruflichen Entwicklungschancen in der IT schlechter sind als in den übrigen Teilen der Finanzverwaltung. Heimarbeit und gute Arbeitsbedingungen sind kein Ersatz für eine funktionsgerechte Bezahlung. Wobei: Angesichts des Zustandes der Baulichkeiten des RZF ist es mit den Arbeitsbedingungen wohl auch nicht so weit her.