29.01.2018

Beihilfe-App: Warnung vor Nachahmer-Apps!

Warnung vor "Beihilfe App" im (Apple) App Store für IOS Geräte

 

Die Einreichung von Beihilfeanträgen und (Rechnungs-)Belegen ist derzeit noch ausschließlich in schriftlicher Form über die Scanstelle in Detmold (ZSDT) möglich. Im Rahmen der Achten Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 15.12.2017 (GV.NRW. S. 967) wurden die Voraussetzungen für eine elektronische Beihilfeantragsstellung über eine sogenannte Beihilfe App (Antragstellung via Smartphone) geschaffen. Der neue elektronische Weg wird voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2018 eröffnet. Über den genauen Zeitpunkt der Einführung der App werden rechtzeitig weitere Informationen erfolgen.

 

Auf dem Markt befindet sich bereits jetzt eine von einer Privatperson entwickelte "Beihilfe App", die im (Apple) App Store für IOS Geräte kostenlos zum Download angeboten wird. Vor diesem Hintergrund wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass diese und weitere sich bereits auf dem Markt befindliche oder zukünftig angebotene "Beihilfe Apps", die keinen von der ZSDT nutzbaren Datensatz übermitteln, nicht zur Beihilfeantragstellung genutzt werden können.