04.04.2016

Bericht "Zukunft der Finanzverwaltung": Im April geht's weiter!

Seit November liegt dem Finanzminister der Bericht "Finanzverwaltung der Zukunft" vor. Am 14.04. will der Minister den Bericht und die daraus entwickelten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Finanzverwaltung dem Landtag erläutern. Gegenüber Personalräten machte Norbert Walter-Borjans deutlich, dass er dabei nicht die organisatorische Neuregelung der Steuerfahndung oder die Änderung des steuerlichen Verfahrensrechtes vorschlagen werde.

 

Mit dem Bericht vom 28.10.2015 hatte der Lenkungskreis, in dem Fachleute aus allen Bereichen der Finanzverwaltung vertreten waren, 33 Vorschläge zur zukunftssicheren Aufstellung der Finanzverwaltung zusammengestellt. Auf einer Arbeitstagung der Personalvertretung unterstrich der Finanzminister, dass es sich dabei um eine Sammlung von Vorschlägen handele, die noch nicht in allen Fällen abschließend diskutiert worden seien. Er will kurzfristig eine erste Einschätzung der Vorschläge, die zuvor gemeinsam mit dem Ministerium und der OFD erarbeitet wird, dem Landtag vorlegen.

 

Nicht alle Vorschläge, so der Finanzminister, fänden seine Zustimmung. Das gelte z.B. für den Vorschlag einer Bestandsfiktion, wenn Steuererklärungen innerhalb von 6 Monaten nach Eingang nicht bearbeitet worden seien. Oder auch für die Vorschläge zur Neustrukturierung der Steuerfahndungsämter. Bei anderen Ideen und Anregungen seien im weiteren Verfahren noch offene Fragen zu klären.

 

Er werde Mitte April 2016 den Landtag informieren. Einzelheiten werden dann, wie bereits im bisherigen Verfahren erfolgreich gehandhabt, allen Beschäftigten zugänglich gemacht. Die erforderlichen Finanzmittel sollen mit den Haushaltsanmeldungen 2017 beantragt werden.

 

In Gesprächen der Gewerkschaft im Landtag wurde deutlich, dass der Unterausschuss Personal nach der Vorlage der Vorschläge auch die Beratungen zum CDU-Antrag aus dem vergangenen Jahr wieder aufnehmen wird. Noch in dieser Legislaturperiode sollte es gelingen, einen parteienübergreifenden Antrag im Interesse der Finanzverwaltung und der Beschäftigten auf den Weg zu bringen. Die DSTG bleibt dran.