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20.04.2022

DSTG Senioren: Energiepreispauschale auch für Personen im Ruhestand gefordert

Aus NRW dabei: Reinhard Weber, Rolf Dauwe, Fritz Hake

Auf der Frühjahrstagung der DSTG-Bundesseniorenvertretung vom 11. bis zum 13. April in Königswinter übten die Vorsitzende der DSTG-Bundesseniorenvertretung, Anke Schwitzer, und der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, heftige Kritik an Plänen der Ampel-Koalition, die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auf im aktiven Berufsleben stehende Personen zu beschränken. "Wir sind sehr dafür, die Menschen aufgrund der explosionsartig gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Aber das muss dann auch für Pensionärinnen und Pensionäre sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung gelten", betonten die DSTG-Vertreter im Beisein von DSTG-Seniorenvertreterinnen und -vertretern aus nahezu allen Bundesländern.

 

Die Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung verwies darauf, dass sich gerade bei älteren Menschen die Kosten für gestiegene Heizungskosten besonders bemerkbar machten. "Wir können doch ältere Menschen schlecht frieren lassen", begründete Schwitzer die Forderung auf Gleichbehandlung. Auch seien viele im Alter auf das Auto als Transportmittel angewiesen, so dass sich die exorbitant gestiegenen Spritpreise auch deutlich im Geldbeutel der Seniorinnen und Senioren bemerkbar machten.

 

Der DSTG-Bundesvorsitzende betonte wiederum, dass die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in den Bundesländern bei der letzten Einkommensrunde mit einer 14-monatigen Nullrunde abgespeist worden seien. "Und jetzt lässt man diesen Personenkreis schon wieder im Regen stehen", bilanzierte Eigenthaler. So könne man mit älteren Menschen nicht umgehen.

 

Der DSTG-Chef machte auf der Tagung erneut deutlich, dass er eine Besteuerung eines einmaligen Energiezuschusses nach dem Einkommensteuergesetz für nicht statthaft halte. "Der Zuschuss hat nichts, aber auch gar nichts mit der Erwerbstätigkeit zu tun, darf also nicht besteuert werden", führte er aus. Ein solch staatlicher Leistungsbezug sei schlichtweg "nicht steuerbar".

 

Quelle: DSTG Bund