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04.03.2015

DBB: Bundestag muss Verfassungsbruch verhindern

„Letztendlich ist der Bundestag Gesetzgeber und Hüter der Verfassung“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 3. März 2015 vor der Bundespressekonferenz in Berlin. „Die von der Koalition geplante gesetzliche Einschränkung der Koalitionsfreiheit ist nach Ansicht der übergroßen Mehrheit der Verfassungsexperten ein eindeutiger Verstoß gegen die in Artikel 9 des Grundgesetzes geschützte Koalitionsfreiheit.“

 

 

Wenige Tage vor der ersten Lesung des Zwangs-Tarifeinheitsgesetzes am 5. März 2015 im Deutschen Bundestag erinnerte der dbb-Chef die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU daran, dass die Grundgesetztreue wichtiger sei als die Koalitionsdisziplin. Dauderstädt: „Das mag pathetisch klingen, ist aber sehr ernst gemeint. Die Bundesregierung entzieht den kleineren Gewerkschaften die Existenzgrundlage, wenn sie ihnen die Möglichkeit nimmt, für die eigenen Mitglieder Tarifverträge abzuschließen.“

 

 

Abgesehen von der Tatsache, dass die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im „Betrieb“ oft nur schwer festzustellen sein werden, könne die gesetzlich verordnete Einheitsgewerkschaft doch nicht ernsthaft als Zukunftsmodell für die Arbeitnehmervertretung in Deutschland gelten.

 

Dauderstädt: „In einer pluralistischen Gesellschaft hat jeder Mensch das Recht, seine Interessen durch die Organisation vertreten zu lassen, die er sich aussucht. Der gesetzliche Eingriff in diese Freiheit wird den Organisationsgrad und die Durchsetzungsfähigkeit aller Gewerkschaften langfristig schwächen. Möglicherweise liegt hierin ja die eigentliche Absicht der Initiatoren. Wir werden uns diesem Weg jedenfalls konsequent entgegenstellen.“