23.01.2023

DSTG-Erfolg: Zulagenzahlung für Grundstücksstellen

Die Grundsteuer-Reform, die bundesweit eine Neubewertung von knapp 36 Millionen Grundstücken erfordert, verlangt den Kolleginnen und Kollegen so einiges ab. Die Belastungsgrenze ist schon lange überschritten und auf diesem Weg erhalten Sie eine Anerkennung für ihre Mehrbelastung.

 

Der Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig verschaffte sich in den Finanzämtern Köln-Nord/ Düsseldorf-Süd ein konkretes Bild von der Situation in den betroffenen Stellen. Die DSTG forderte einen finanziellen Ausgleich für die hohe Belastung.

 

Nunmehr können Regierungsbeschäftigte in den Grundstücks- / Bewertungsstellen eine zeitlich befristete Zulage nach § 14 TV erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Die Kolleginnen und Kollegen müssen in der GÜST/BWST eingesetzt sein
  • Den Kolleginnen und Kollegen müssen vorübergehend höherwertige Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen der E 9a TV-L entsprechen, übertragen werden


Als Zeitraum wird die Zulage ab dem 02.01.2023 bis zum 30.04.2024 gezahlt. Insgesamt sind 276 Zulagenzahlung auf den Weg gebracht worden.