Mit Pressemitteilung vom 18.01.2022 freute sich Finanzminister Lutz Lienenkämper über einen gelungenen Kassenabschluss 2021. Der vorläufige Überschuss von 1,05 Mrd. € wird dem Rettungsschirm zugeführt und mindert damit die pandemiebedingte Schuldenaufnahme des Landes. Neben erheblichen Steuermehreinnahmen haben leider nicht verausgabte Personalaufwendungen i.H.v. 951 Mio. € zum guten Ergebnis beigetragen.
Insgesamt sind die Steuereinnahmen im Jahr 2021 um 5,71 Mrd. € höher ausgefallen als im November 2020 erwartet. Offensichtlich hat sich die Konjunktur deutlich besser entwickelt als angenommen. Details sind der Vorlage 17/6318
(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6318.pdf)
zu entnehmen.
Aufgrund der erheblichen Verbesserungen konnte das Land auf neue Schulden, die es im Rahmen des Rettungsschirmes aufgenommen hätte, verzichten. Darüber hinaus wurde keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mehr nötig. Eine erfreuliche Entwicklung, auch wenn die Existenz einer "allgemeinen Rücklage" zur freien Verfügung des Haushaltsgesetzgebers in Zeiten einer Gesamtverschuldung von 154 Mrd. € (Stand Ende 2020) von der DSTG weiterhin kritisiert wird.
Durch die Reduzierung der tatsächlichen Ausgaben sinkt die Personalausgabenquote des Landes NRW (Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben) gegenüber dem Vorjahr auf nur noch 35 %. Damit liegt der Wert nur noch 0,2 % über dem Mindestwert aus 2018 (34,8 %). Der niedrige Wert macht deutlich, dass die Beschäftigten des Landes NRW auch in Zeiten der pandemischen Sondersituation einmal mehr im besonderen Maß finanzpolitische Verantwortung für dieses Land übernehmen mussten.
Die Höhe der im Jahr 2021 nicht verausgabten Personalausgaben i.H.v. 951 Mio. € ließe Spielraum, um personalpolitische Versäumnisse im Rahmen der Haushaltsaufstellung nachträglich zu korrigieren. Wird aber leider nicht gemacht.
Zum Beispiel könnte die Zuführung zum Pensionsfonds des Landes NRW vom gesetzlichen Mindestbetrag (200 Mio.) € auf 650 Mio. € erhöht werden. Aus dem Pensionsfonds sollen in Zukunft die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamten mitfinanziert werden. Der Betrag von 650 Mio. € p.a. entspricht in etwa den jährlichen Einsparungen des Landes NRW durch die zweckgebundene Verminderung der Besoldungserhöhung in den Jahren 1998 bis 2017.
Selbstverständlich wäre aus diesen - seit Jahren immer wieder anfallenden - Überschüssen auch der Einstieg in eine Verminderung der Wochenarbeitszeit finanzierbar.
Zur Pressemitteilung: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/pressemitteilung/haushaltsabschluss-2021-ueberschuss-von-1-milliarde-euro-wird-nrw-rettungsschirm