06.04.2020

Corona: Finanzverwaltung als kritische Infrastruktur eingestuft

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) vom 02.04.2020

Finanzminister hält Wort! Wir haben die Nachricht erhalten, dass die Finanzverwaltung als kritische Infrastruktur eingestuft wurde. Diese Regelung bedeutet, dass die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen und Schulen für Kinder bis zum 6. Schuljahr wieder gewährleistet werden kann.

 

DSTG und HPR freuen sich sehr über diese bereits geforderte Aufnahme und bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium der Finanzen des Landes NRW, die durch ihren enormen Einsatz zu dieser Regelung beigetragen haben.

 

Als Voraussetzung für die Betreuung muss ein Nachweis oder eine Zusicherung vorgelegt werden, dass mindestens ein Elternteil in unserer Verwaltung tätig ist und dadurch nicht in der Lage ist, die Kinderbetreuung zu übernehmen. Zusätzlich muss durch die jeweilige Behörde schriftlich zugesichert werden, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren unserer Verwaltung notwendig ist.

 

Die entsprechende Musterbescheinigung ist in ISYS hinterlegt. Darüber hinaus gestattet das FM zunächst bis zum 19.04.2020 eine erweiterte Arbeitszeitverteilung.

 

Der Arbeitszeitrahmen für Telearbeit wird ausnahmsweise auf die Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ausgeweitet. Die festgelegte individuelle tägliche Arbeitszeit ist weiterhin zu beachten.