19.03.2020

Personalratswahlen am 28.05.2020: Hauptpersonalrat sagt Personalratswahlen ab

Der Hauptpersonalrat beim Ministerium der Finanzen hat heute nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalra?te beschlossen, dem Hauptwahlvorstand im Finanzressort die vorläufige Aussetzung der Personalratswahlen am 28.05.2020 zu empfehlen. Die Wahlen sollen im Laufe des Jahres nachgeholt werden. Ein genauer Termin würde zu einem späteren Termin benannt. Die bisherigen Personalräte bleiben solange geschäftsführend im Amt. Der Hauptwahlvorstand wird kurzfristig entscheiden.

Die Corona-Krise lässt nach Auffassung des Hauptpersonalrates keine andere Entscheidung zu. Die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG) sehen vor, dass die bisherige Legislaturperiode der Personalvertretung (Wahl in 2016) zum 30.06.2020 endet. Zuvor wären Neuwahlen erforderlich. Als Termin war der 28.05. vorgesehen.

 

Eine ordnungsmäßige Wahl braucht einen sachgerechten Vorlauf. Die Vorbereitungsphase beginnt in diesen Tagen. So wären ab dem 25.03. die Wahlvorschläge einzureichen. Während die DSTG auf Haupt- und Bezirksebenen auf ihrem Landeshauptvorstand bereits entsprechende Listen in einem demokratischen Verfahren aufgestellt hat, sind die örtlichen Personalvertretungen vielfach noch nicht so weit. Teilweise ist die Kandidatenfindung noch im Gang, teilweise wären auch noch Ortsverbandsversammlungen nötig, um die Listen aufzustellen oder die Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.

 

Entsprechende Versammlungen und Gespräche sind derzeit nicht möglich. Zum einen sind eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice und damit für die wichtigen persönlichen Gespräche nicht erreichbar. Und zum anderen sind Versammlungen und Listenaufstellungen durch Versammlungsverbote ausgeschlossen; und auch nicht sinnvoll! Zusätzlich sind verschiedene Wahlvorstände nicht mehr vollständig besetzt und entscheidungsfähig. Wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt, ist völlig offen. Aus diesem Grund wurde auch noch kein Alternativtermin vorgeschlagen.

 

Vor diesem Hintergrund ist ein ordnungsmäßiger Ablauf der Personalratswahlen nach Auffassung des HPR nicht mehr gewährleistet. Zusätzlich wäre auch ein fairer Wahlkampf, also die Darstellung der eigenen Positionen und Verantwortlichkeiten, um eine Wahlentscheidung zu ermöglichen, derzeit nicht gesichert. Der HPR hat folgerichtig dem Hauptwahlvorstand die Verschiebung empfohlen. Ein neuer Termin würde rechtzeitig (mindestens 2 Monate Vorlauf) bekannt gegeben. Die Letztentscheidung liegt beim Hauptwahlvorstand.

 

Die DSTG NRW begrüßt diese Empfehlung des HPR. In der jetzigen Situation sind viele Entscheidungen zu treffen und besondere Herausforderungen zu bewältigen. Da ist wenig Raum für eine "ganz normale" Personalratswahl. Die Wahlen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Soweit Vorbereitungen bereits getroffen sind, bleiben diese durch die Verschiebung weiterhin gültig. Das gilt z.B. auch für die Zusammensetzung der DSTG-Listen.

 

Die bestehenden Personalräte bleiben mit dieser Entscheidung über den 30.06. hinaus in der bisherigen Zusammensetzung im Amt. Das gilt selbstverständlich auch für die Personalratsvorsitzenden und die Stufenvertretungen. Rechtsfreie Räume ergeben sich nicht. Die bestehenden Personalräte werden die Geschäfte nach § 23 LPVG auch über den 30.06.2020 hinaus führen.