16.03.2020

Corona-Krise: DSTG fordert Schließung der Ämter für den Publikumsverkehr

Die Corona-Krise hat uns fest im Griff. Die Verwaltung bemüht sich, der Dynamik der Situation gerecht zu werden. Nicht immer einfach, denn sie kann nur den Rahmen nutzen, den die Landesregierung vorgibt. Die Regelung vom Wochenende, mit der die Dienststellen nicht wirklich für den Publikumsverkehr geschlossen werden, sind allerdings unzureichend. Landesregierung und Finanzverwaltung müssen mehr zum Schutz der Beschäftigten unternehmen.

 

Nach Auffassung der DSTG ist im Interesse der Kolleginnen und Kollegen und einer funktionierenden Einnahmeverwaltung entschlossenes Handeln gefragt. Die Finanzämter sind sofort für jeden Publikumsverkehr zu schließen. Informationen und Beratungen darf es nur noch telefonisch geben. Oberfinanzdirektion und Ministerium der Finanzen sind gefordert. Für eine bürgernahe Verwaltung sind derartige Maßnahmen nicht einfach. Aber unerlässlich. Denn letztlich steht der Schutz der Beschäftigten vor der Aufrechterhaltung des Bürgerservice. Zumal ein persönlicher Kontakt nur noch in wenigen Fällen erforderlich ist. Einige Dienststellen sind den Schritt schon gegangen. Es wird Zeit, dass er zu Leitlinie für die Finanzämter in NRW wird.

 

Die DSTG spricht sich darüber hinaus für einen weitgehenden Präsenzverzicht der Beschäftigten aus. Die Einzelheiten dazu können aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten nicht zentral geregelt werden. Wir sind sicher, dass die Dienststellen vor Ort gemeinsam mit den Personalvertretungen die richtigen Lösungen finden. Wichtig ist aber, dass diese Lösungen dann auch von OFD und FM mitgetragen werden.

 

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