21.02.2020

Tarif-Netzwerk-Info: Was bedeutet Qualifizierung nach § 5 TV-L?

Für die Regierungsbeschäftigten ist im Tarifvertrag der Länder (TV-L) das Thema "Qualifizierung" geregelt. Besonders das Thema Qualifikationsgespräch nimmt einen besonderen Raum ein. Aber was bedeutet der Begriff "Qualifizierung" für Regierungsbeschäftige überhaupt?

Eigentlich ist die Antwort ganz einfach: Jeder sollte Angebote zur Fort-und Weiterbildung nutzen, um sich damit eine zusätzliche Qualifikation anzueignen. Es dient zur Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen. Aber Vorsicht: Auf eine Fort-und Weiterbildung hat kein Beschäftigter einen Anspruch - es ist lediglich ein Angebot des Arbeitgebers. Die persönliche Qualifizierung ist ein wichtiger Teil der Personalentwicklung. Wenn sich eine Chance ergibt, sollte jede(r) Beschäftigte das Angebot annehmen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarif-Netzwerk-Info.