22.01.2020

Landesleitung im Gespräch mit Finanzminister Lienenkämper

Die gewerkschaftlichen Gespräche zwischen der DSTG-Landesleitung und Finanzminister Lutz Lienenkämper gehören zum regelmäßigen Meinungsaustausch der Fachgewerkschaft mit der politischen Spitze. Schwerpunktthemen am 15.01. waren die weitere Entwicklung der Finanzverwaltung, die schwierige Situation rund ums RZF und die Arbeitsbelastung im Innen- und Außendienst. Die Gewerkschafter machten deutlich, dass die weitere Entwicklung der Finanzverwaltung nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Interessen der Mitarbeiter im Fokus haben müsste. Und dass man sich mehr positive Aussagen der Politik zum besonderen Engagement der Beschäftigten vorstellen könne.

 

Diesmal hat es etwas gedauert, bis das Gespräch der DSTG-Landesleitung mit Finanzminister Lutz Lienenkämper zustande kam. Dafür war dann viel Zeit, um einen intensiven Meinungsaustausch zu ermöglichen. Im Vordergrund stand die weitere Entwicklung der Verwaltung und der Arbeit in dieser Verwaltung.

 

Für die Zukunft der Verwaltung kommt der Einführung einer elektronischen Steuerakte eine zentrale Bedeutung zu. Mit etwas Optimismus kann man nach dem derzeitigen Entwicklungsstand davon ausgehen, dass 2023/24 alle wesentlichen Vorgänge in den Finanzämtern digitalisiert sind. Daraus ergeben sich vielfältige Veränderungen der Verwaltungsorganisation und der Abwicklung der täglichen Arbeit in den Finanzämtern. Die DSTG machte deutlich, dass bei derartig komplexen Umorganisationen die Interessen der Kolleginnen und Kollegen von besonderer Bedeutung sind. Denn eine umfassende Verwaltungsmodernisierung werde nur gemeinsam mit den Beschäftigten gelingen. Und nichts geht ohne eine umfassende Beteiligung der Personalvertretung.

 

Der Minister teilt diese Auffassung. Im Detail gab es allerdings durchaus unterschiedliche Ansätze. Die DSTG hob hervor, dass mit der Digitalisierung der Verwaltung eine weitere Konzentration der Arbeit einher gehen werde. Der Wegfall standardisierter Aufgaben führe zu einer komplexeren und anspruchsvolleren Tätigkeit auf allen Ebenen. Eine Neubewertung der Stellen in der Finanzverwaltung und Verbesserungen in der Wertigkeit der Stellen seien daher für die DSTG unverzichtbar.

 

Ein weiteres Thema waren die zusätzlichen Aufgaben, die bereits heute auf die Finanzverwaltung zukommen. Sowohl im Land (Stichwort "Task-Force") als auch im Bund (Stichwort "Auslandssachverhalte") haben sich in den letzten Jahren neue Herausforderungen ergeben. Die DSTG hielt fest, dass in diesen Fällen immer geeignete Kolleginnen und Kollegen gebraucht werden. Damit verschärfen sich die Personalprobleme der Finanzämter, die bereits heute bei landesweit rund 1700 unbesetzten Stellen über keinerlei personelle Spielräume mehr verfügen.

 

Der Fachkräftemangel ist nicht nur ein Phänomen der Wirtschaft, sondern hat auch den öffentlichen Dienst und die Finanzverwaltung erreicht. Die Einrichtung zusätzlicher Stellen sei in diesem Zusammenhang richtig, reiche aber nicht aus, um die Arbeitserledigung zu sichern. "Stellen erledigen keine Arbeit", so die klare Aussage der Gewerkschafter. Die DSTG unterstützte den Finanzminister bei der Fortführung der hohen Einstellungen. Und unterstrich in dem Gespräch, dass die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes "holen und halten" zwingend eine Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst zur Folge haben müsse und dann auch Geld kosten werde. Die Vorschläge der DSTG dazu, so die Landesleitung, liegen auf dem Tisch.

 

Für die Umsetzung der anstehenden Grundsteuerreform forderte die DSTG eine aufgabengerechte Personalausstattung und damit weitere Einstellungen. Die Aufgabe wird allein in NRW mindestens 300 zusätzliche Kräfte fordern. Der Minister verwies auf die derzeit bereits für den Datenabgleich eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Und sagte nach Klärung des Rechtsrahmens und der Digitalisierungsmöglichkeiten die Prüfung des zusätzlichen Personalbedarfes zu. Die DSTG hätte es gerne etwas konkreter gehabt. Denn unabhängig vom möglichen Computereinsatz handelt es sich bei der Grundstücksbewertung um eine Daueraufgabe. Das Verfassungsgericht wird sich nicht noch einmal auf einen 60-jährigen Bestand der Werte einlassen.

 

Weitere Themen waren eine intensive Diskussion über die Struktur des Rechenzentrums (RZF), Verbesserungsmöglichkeiten bei der tariflichen Eingruppierung, die Beförderungsperspektiven im Außendienst und Fragen der Wertschätzung der Arbeit bzw. deren öffentliche Anerkennung. Zusammenfassend ein konstruktives Gespräch und ein umfassender Meinungsaustausch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen.