"Nach der Unterzeichnung am 16.09.2019 geht's jetzt an die Ausgestaltung", so Könkels. Ein Inklusionsnetzwerk soll entstehen und sukzessive ausgebaut werden. Damit sollen zukünftig einheitliche Qualitätsstandards bei Ausstattung, Auswahlverfahren und Beratung in den Dienststellen gewährleistet werden. Die ersten Schulungen hierzu sollen im März 2020 starten. Die Hauptschwerbehindertenvertretung wird den Prozess eng begleiten und steht als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Aber auch für die DSTG ist unsere Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Menschen aktiv. Er vertritt die DSTG NRW als Leiter der AG Steuerverwaltung und Mitglied des Kompetenz- und Beratungsteams der DSTG auf Bundesebene. Gemeinsam ist es uns Anfang des Jahres gelungen, die Öffnungsklausel für schwerbehinderte AnwärterInnen in der PKV durchzusetzen.