06.11.2019

Beamte mit 3 oder mehr Kindern: Bis 31.12. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen

Auch in 2019 ist das Musterverfahren noch offen. Beim Bundesverwaltungsgericht ist zu klären, ob die Alimentation (Besoldung) von Beamten mit drei oder mehr Kindern amtsangemessen ist. Das Oberverwaltungsgericht NRW hielt 2015 die derzeit gesetzlich vorgesehene Alimentation ab dem dritten Kind für zu niedrig bemessen (Az. 3 A 1058/15). Zur Wahrung von Ansprüchen empfiehlt die DSTG ihren Mitgliedern, auch in diesem Jahr spätestens bis zum n 31.12. einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen.

 

Im Mitgliederbereich steht ein Musterantrag zur Download zur Verfügung: https://www.dstg-nrw.de/service/musterschreiben/