05.11.2019

DSTG-Forderung: Digitalisierung voranbringen – RZF stärken!

Im Koalitionsvertrag 2017 wird das Wort "Digitalisierung" insgesamt 63 Mal genannt und seither von der Landesregierung vor sich hergetragen. Die Realität sieht leider anders aus! Bei 1.500 unbesetzten Stellen und hoher Arbeitsbelastung ist eine IT-Unterstützung nötig, die bei der Bewältigung der täglichen Arbeit hilft und die Kolleginnen und Kollegen nicht ausbremst. Ausgerechnet an dieser bedeutenden Schnittstelle für eine effiziente und funktionssichere Automationsunterstützung gelingt es seit Jahren nicht, wichtige und wegweisende Personalfragen zu klären.

 

Die DSTG hat bei den Haushaltsforderungen für 2020 hier einen Schwerpunkt gesetzt. Bessere Stellenbewertungen und Eingruppierungen für Regierungsbeschäftigte, verbesserte Stellenstrukturen und zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Beamte sowie eine angemessene räumliche Unterbringung sind nicht nur dringend erforderlich, sondern unabdingbar, um die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung sicher zu stellen.

 

Stärkung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung (Abkürzung RZF) / Verbesserungen in der Automation (Kapitel 12 100)

Die DSTG fordert deutliche Verbesserungen bei der Bezahlung der Beschäftigten im RZF und erhebliche zusätzliche Anstrengungen zu Verbesserungen der strukturellen Rahmenbedingungen bei Personal und Infrastruktur. Der Neubau des RZF ist mit einer angemessenen Finanzierung deutlich zu beschleunigen (für 2020 sind lediglich 0,8 Mio. € eingeplant).

 

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung (RZF) ist die Schnittstelle der gesamten Finanzverwaltung zur Digitalisierung. Zu seinen Aufgaben gehört die maschinelle Verarbeitung von Steuerdaten, Druck und Versand der Steuerbescheide in NRW, die Programmierung von Steuersoftware und die Ausstattung der über 30.000 Arbeitsplätze in der Landesfinanzverwaltung mit Soft- und Hardware.

 

Gleichzeitig trägt das RZF Verantwortung für die langfristigen Entwicklungen im bundesweiten KONSENS-Programm und für die Neu- und Weiterentwicklung von Teilprogrammen. In diesen Bereichen kommt es u.a. aufgrund der schlechten Personalausstattung, trotz Einsatz von Drittfirmen und außergewöhnlichen Engagements der Beschäftigten, zunehmend zu zeitlichen Verzögerungen. Als Beispiel mögen dazu die Programmierung der Erbschaftssteuer oder die Verzögerungen bei der Betriebsprüfungsunterstützung dienen. Im Bereich der Steuererhebung (BIENE) wartet die Finanzverwaltung, auch wegen erheblicher bundesweiter Abstimmungsprobleme, seit 20 Jahren auf neue Programme. Solange sind die damit verbundenen 243 kw-Vermerke, die inzwischen keine fachliche Begründung mehr haben, bereits im Haushalt ausgewiesen.

 

Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden in der Finanzverwaltung bei Weitem nicht ausgeschöpft. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen die notwendige bundesweite Abstimmung und die unzureichende Personal- und Sachausstattung im RZF. Wobei die Ausweisung neuer Stellen grundsätzlich sachgerecht ist. Aber Stellen ohne deutliche Verbesserungen in Besoldung und Vergütung bleiben eben unbesetzt. Zum 01.04.2019 waren ausweislich der Vorlage 17/2127 in 12100 96 Stellen (20,34 %) unbesetzt. Die Landesregierung bleibt damit weit hinter den eigenen Ansprüchen zurück.

 

Personalgewinnung für das RZF

Die Einführung einer IT-Laufbahn ab 2020 (25 Einstellungen im RZF - gemeinsam mit IT NRW)) durch die Landesregierung wird von der DSTG begrüßt. Allerdings ist diese Maßnahme langfristig angelegt. Aufgrund der Dauer der Ausbildung und der noch nicht geklärten Details ist sie nicht geeignet, die aktuellen Besetzungsprobleme des RZF zu lösen.

 

Die im Haushaltsplan 2020 (12 100) verankerten Stellenhebungen werden begrüßt. Sie tragen dazu bei, die Stellen für junge Beamtinnen und Beamte attraktiver zu gestalten. Allerdings bleibt festzustellen, dass auch eine leicht verbesserte Besoldung den besonderen Anforderungen an die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht wird. Denn diese erwerben nach einem abgeschlossenen finanzwissenschaftlichen Studium umfassende weitere Programmierkenntnisse. Und stehen damit auf dem Arbeitsmarkt als hochqualifizierte Experten einem breiten, gut bezahlten Jobangebot gegenüber.

 

Vor diesem Hintergrund hält die DSTG zwei Maßnahmen für unumgänglich:

 

1. Im Tarifbereich sind unverzüglich alle tariflichen Möglichkeiten zur besseren Vergütung zu nutzen, um eine kurzfristige Stellenbesetzung über den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die derzeitigen Einstiegsvergütungen reichen nicht aus, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Soweit möglich sind Zulagen zu zahlen. Das Budget ist entsprechend bereitzustellen.

 

2. Im Beamtenbereich sind neben den Stellenhebungen auch strukturell bessere Beförderungsperspektiven anzubieten. A 12 und A 13 müssen für qualifizierte Kräfte im RZF erreichbar sein und dürfen nicht zwingend an thematisch unpassende Führungsstrukturen geknüpft werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Zulagen gezahlt werden können.

 

Neubau RZF forcieren

Zum Thema gehört auch eine inzwischen nahezu indiskutable räumliche Unterbringung. Das Gebäude des RZF in Düsseldorf, auf der Roßstrasse, ist abbruchreif. Ein grundsätzlich beschlossener Neubau hat noch nicht mal mehr ein konkretes Planungsstadium erreicht. Und das, wo bereits schon vor 3 Jahren wegen einsickernden Regenwassers im Rechnerraum erste Notmaßnahmen erforderlich wurden. Im Haushalt 2020 sind nur 800.000,-- € für eine Verlagerungsplanung eingestellt, weil auch hier die Fortentwicklung noch Jahre braucht. Die DSTG fordert die Landesregierung auf, die Abläufe in diesem Projekt durch eine deutlich bessere Finanzausstattung maßgeblich zu beschleunigen.

 

Die unzumutbare Unterbringung gilt nicht nur für die IT-Rechner und Nebeninstallationen, sondern insbesondere auch für die Kolleginnen und Kollegen. Nicht zuletzt diese Mängel tragen heute dazu bei, das RZF insbesondere für jüngere Kolleginnen und Kollegen als unattraktiven Arbeitsplatz darzustellen.

 

Aktionstag Rechenzentrum am 05.11.2019

Zur Unterstreichung dieser Forderung will die DSTG NRW mit einem Aktionstag am 05.11.2019 ab 12:00 Uhr vor dem Rechenzentrum (Roßstraße 131, 40476 Düsseldorf) auf den Notstand im RZF noch einmal gesondert hinweisen. Die Kolleginnen und Kollegen des RZFs und der umliegenden Ämter sind herzlichen eingeladen, uns dabei in ihrer Mittagspause zu unterstützen. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt!