29.01.2019

BFH-Urteil: Wie zumutbar ist die zumutbare Belastung (§ 33 EStG)?

In Siegburg endete in diesem Sommer für viele Bürger der Blick in den Briefkasten mit einer Überraschung. Das Finanzamt hatte ihnen geänderte Steuerbescheide für z.T. lange zurückliegende Jahre übersandt, die eine Steuererstattung ankündigten. Das war natürlich keine Charme-Offensive der Finanzverwaltung. Das FA Siegburg war auserkoren worden, das BFH-Urteil vom 19.01.2017 (!) zur Neuberechnung der zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) in einem ersten Praxistest umzusetzen. Nach Berichten unserer Mitglieder vor Ort, konnte man eine Fülle von Testergebnissen sammeln.

 

Erkenntnis eins

Der Bürger ist neugierig. Statt sich die Steuererstattung einfach einzusacken, wollten viele Bürger vom Finanzamt wissen, was denn der Hintergrund für den Geldsegen sei. In der Folge glühten die Telefondrähte.

 

Erkenntnis zwei

Unsere PC-Programme haben einen merkwürdigen Sinn für Humor. Als Ergebnis des Sonderrechenlaufs ergossen sich kartonweise Papier(!)hinweismitteilungen über das leidgeprüfte Amt. Mal wollte die Maschine zu einer erneuten Überprüfung längst abgeschlossener Veranlagungen anregen, mal ging es um nicht nachzuvollziehende Abbruchhinweise. Aber selbst wenn man alles wie vom PC gewünscht erledigt hatte, war noch nicht Schluss. Häufig hatte der Rechner Spaß daran, nunmehr mehrere neue Hinweise auszugeben. Das löste bei den Bearbeitern Freude pur aus.

 

Erkenntnis drei

Unsere PC-Programme sind ungeduldig. Scharenweise wurde der BHW 1455 (Der Versand durch das Rechenzentrum ist wegen fehlerhafter Daten für die Adressierung nicht möglich) ausgegeben. Damit die Siegburger die umständliche Adressermittlung nicht auf die lange Bank schoben, war gleich ein händisch zu adressierender Steuerbescheid mit vorgegebenen Absendedatum beigefügt.

 

Es gibt aber auch positive Nachrichten

Ein Teil der Mehrarbeit kann durch Um- und Neuprogrammierungen bzw. verbesserte Öffentlichkeitsarbeit abgefangen werden. OFD und FM sind sich der Arbeitsbelastung für die Finanzämter nicht nur bewusst, sondern handeln auch entsprechend. Dem Hauptpersonalrat wurde bereits mitgeteilt, dass möglichst alle Verbesserungsmöglichkeiten vor einer landesweiten Sonderaktion umgesetzt werden sollen. Es könnte also schon bald losgehen.