25.04.2018

DSTG-Forderungen zur Dienstrechtsreform 2.0

Die Landesregierung bereitet eine weitere Modernisierung des Dienstrechtes vor. Die DSTG hat dazu unter der Bezeichnung "Handlungserfordernisse" wichtige Punkte zusammengestellt. Im Vordergrund der gewerkschaftlichen Überlegungen stehen die Anhebung der Eingangsbesoldung (auf A 7, A 10 und A 14), die Verkürzung der Wochenarbeitszeit (runter von der 41 Std-Woche) sowie eine Verkürzung der beamtenrechtlichen Probezeit bei besonderen Leistungen. Diese und weitere Themen werden in Gesprächen mit den Fraktionen vertieft werden.

 

Die Landesregierung hat angekündigt, insbesondere die Familienfreundlichkeit des öffentlichen Dienstes stärken zu wollen. Daneben gilt das besondere Augenmerk der Digitalisierung sowie der Gestaltung von Telearbeit. Alles Bereiche, in denen die DSTG nicht nur auf dem letzten Landesgewerkschaftstag wichtige Eckpunkte erarbeitet hat.

 

Mit den jetzt vorgelegten "Handlungserfordernissen" werden die gewerkschaftlichen Positionen und Anträge zusammengefasst und an Landesregierung und die Landtagsfraktionen weitergegeben. Es liegt auf der Hand, dass die einmalig lange Wochenarbeitszeit alles andere als "familienfreundlich" ist. Es gibt einfach keinen Grund mehr, warum die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in NRW immer noch mit einer 41-Stunden-Woche benachteiligt werden.

 

Im Besoldung- und Versorgungsrecht gibt es eine ganze Reihe kleiner Fallstricke, die gut gemeinte Überlegungen zu Strukturverbesserungen im Detail wieder konterkarieren. So ist z.B. die Steufa- und Außendienstzulage seit 2016 wieder ruhegehaltfähig. Gut so! Aber nur, wenn man aus dieser Aufgabe heraus in den Ruhestand geht. Wer also nach mehr als 10 Jahren Außendienst anschließend als SGL in den Innendienst wechselt, bekommt seine Pension ohne diesen Zuschlag. Da überlegt man, ob der Wechsel wirklich vollzogen werden soll.

 

Weitere Detailregelungen sind in Kurzform der Anlage zu entnehmen.