07.12.2017

Landeshauptvorstand fordert A13 Z

Auf dem Landeshauptvorstand der DSTG am 30.11.2017 befassten sich 50 Delegierte mit der aktuellen politischen Entwicklung im Land und den Chancen und Risiken der weiteren Personalentwicklung. Ein Arbeitskreis wird sich, so die Beschlussfassung, mit der strukturellen Weiterentwicklung in der Laufbahngruppe 1.2 befassen. In der LG 2.1. fordert die DSTG ein neues Spitzenamt A 13 Z.

 

Einmal im Jahr treffen sich je 25 Delegierte aus den beiden Bezirksverbänden, darunter die Mitglieder der Stufenvertretungen, um über die aktuelle gewerkschaftspolitische Lage zu diskutieren. Am 30.11. fasste der Landesvorsitzende die ersten Erfahrungen mit der neuen Landesregierung zusammen und berichtete über die Anhörungen im Landtag zu Personal- und Haushaltsfragen. Er machte deutlich, dass die derzeit guten Rahmenbedingungen auch das Ergebnis intensiver gewerkschaftlicher Arbeit seien. Allerdings kritisierte er auch die grundlose Fortgeltung der 41-Stunde-Woche für Beamte und die trotz der mehr als 1000 unbesetzten Stellen immer noch teilweise unzureichenden baulichen und räumlichen Bedingungen in den Finanzämtern.

 

In der anschließenden Diskussion ging es um die Arbeitsbelastung der Finanzämter, die Entwicklung der Personalzahlen und um das Forderungskonzept der DSTG NRW für das Jahr 2018. Neben der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen (also nach A 7, A 10 und A 14) forderten die Gewerkschafter eine deutliche Verbesserung der beruflichen Aufstiegschancen. So müsse für den prüfungsgebundenen Aufstieg mehr Stellen bereitgehalten werden. Mindestens 20 % eines Jahrgangs, so die DSTG, müssten die Chance auf den Aufstieg haben. Für 2018 wären das mindestens 72 Plätze.

 

In der Laufbahngruppe 2.1. müssen nach Auffassung der DSTG die Perspektiven den gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Das bedeutet die Einführung von A 13 Z als neuem Spitzenamt der Laufbahn. Über Einzelheiten, so die Fachleute der Gewerkschaft, müsse im Rahmen der Weiterentwicklung des Perspektivkonzeptes für alle Beamtinnen und Beamte in der Finanzverwaltung noch gesprochen werden. Zuvor allerdings, da waren sich die DSTG-Vertreter einig, müssen auch in der LG 2.2. deutliche Verbesserungen her. Insbesondere müssen Führungskräfte in der Finanzverwaltung angemessen besoldet werden. Dazu sind Dienststellenleiter mindestens nach A 16 zu besolden.

 

Am Mittag stellte Thorsten Ludwig (OFD NRW, LZ 1) die Chancen und Risiken der aktuellen Personalentwicklung dar. Er machte anhand der aktuellen Zahlen deutlich, dass die Kolleginnen und Kollegen - bei unveränderten politischen Rahmenbedingungen - durchaus langfristig von einer guten beruflichen Entwicklung ausgehen können. Allerdings wies er auf die Herausforderung hin, auch in diesen Zeiten leistungsgerechte und angemessene Beurteilungen zu ermöglichen. Und: Nach Ablauf von 15 - 20 Jahren könnten sich auch wieder schlechtere Beförderungschancen ergeben.

 

Weitere Berichte und Diskussionen gab es zu den aktuellen Aufgaben der Personalvertretung, dem Stand des Projektes "Finanzverwaltung der Zukunft" und den überregionalen gewerkschaftlichen Themen. Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Bundesvorsitzende und Vorstandsmitglied im Bezirksverband Westfalen-Lippe, gab auch schon einen Termin durch: Der nächste bundesweite Aktionstag zur Steuergerechtigkeit ist für den 26.09.2018 geplant. Die DSTG NRW wird sich daran mit einer zentralen Aktion beteiligen.