22.02.2017

Frauenföderung: Norm"bestätigungs"verfahren" statt Norm"kontroll"verfahren?!?

Jetzt wird's kurios! "Die Landesregierung strebt jetzt ein Norm"bestätigungsverfahren" vor dem Landesverfassungsgericht in Münster an.", so Innenminister Jäger in seinem Statement zur Entscheidung des OVG.

 

Der FDP-Antrag zur Einreichung einer Normkontrollklage hingegen wurde letzten Donnerstag in einer namentlichen Abstimmung im Landtag mit den Stimmen der Abgeordneten von Rot-Grün und den Piraten abgelehnt. Die CDU-Landtagsabgeordneten hatten sich enthalten.

 

Jetzt dürfen wir gespannt sein, wie die Landesregierung das verfahrenstechnisch hinbekommt! Mit einer Entscheidung vor der Landtagswahl ist aber vermutlich nicht zu rechnen.

 

Der WDR ließ nicht lange auf sich warten, um ein Statement der DSTG NRW als einer der Hauptkritiker der für verfassungswidrig erklärten Regelung einzufangen.

 

"Das angekündigten Weg des Normbestätigungstätigungsverfahren hätte man auch schon im letzten Jahre beschreiten können. Dann wären wir jetzt vielleicht schon fertig und es könnte in der Finanzverwaltung ab A11 wieder befördert werden!", so der Landesvorsitzende Manfred Lehmann in seinem Statement.

 

Das WDR-Team musste sich beeilen, weil der Beitrag heute Mittag schon gesendet werden sollte. Vielleicht heute Abend mal WDR einschalten!