20.02.2017

Frauenförderung § 19 Abs. 6: 3. FDP scheitert im Landtag mit Normenkontrollantrag

Die FDP hatte am Donnerstag, dem 16.2.2017, im Landtag einen Antrag auf Einreichung einer Normenkontrollklage gegen § 19 Abs. 6 LBG eingebracht. Nach Diskussion wurde der Antrag mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN sowie einigen Piraten abgelehnt. Die CDU enthielt sich bei der Abstimmung. Damit erfolgt leider keine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, da es dazu mindestens einer Unterstützung von 30 % der Abgeordneten bedurft hätte.

 

Während Innenminister Ralf Jäger erneut die Rechtmäßigkeit der Vorschrift und damit die Richtigkeit der Vorgehensweise der Rot/GRÜNEN Parlamentsmehrheit betonte, legte die CDU einen eigenen Antrag vor. Darin verwies sie auf ihren Gesetzesvorschlag vom Januar, mit dem sie vorgeschlagen hatte, die Kriterien der Frauenförderung bereits im Rahmen der Beurteilung stärker zu verankern. Der Antrag hatte trotz der guten Ansätze keine Mehrheit gefunden. Den Antrag der FDP werde man nicht unterstützen, so die CDU, weil es vor der Landtagswahl keine Chance mehr auf ein Urteil und damit auf eine Änderung der Vorschrift gäbe.

 

Nach Rücksprache mit dem Oberverwaltungsgericht ist die Entscheidung über fünf laufende Eilverfahren noch in diesem Monat vorgesehen. Die Verwaltungsgerichte hatten als Vorinstanz die Vorschrift bisher als rechtswidrig angesehen. Aufgrund angekündigter weiterer Verfahrensschritte führt eine Entscheidung des OVG im Eilverfahren aber nicht unbedingt zu einer Klärung der verfahrenen Lage. Darüber wird dann zu diskutieren sein.

 

Aus der Sicht der DSTG wäre die Normenkontrollklage ein Weg gewesen, wenigstens mittelfristig einen Ausweg aus dem Beförderungsstillstand zu finden. Derzeit wird der Rechtsstreit über Art, Umfang und Zulässigkeit der Vorschrift ausschließlich auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen. Wenn die Landesregierung, wenn Rot/Grün es ernst meinen mit der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dann dürfen Lösungen nicht an Rechthaberei scheitern.