07.09.2016

dbb nrw: Frauenförderung: Gutes Ziel - Falscher Weg

Verwaltungsgericht Düsseldorf hält Regelung zur Frauenförderung für verfassungswidrig

Rund zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen Landesbeamtengesetzes führt die enthaltene Regelung zur Frauenförderung schon in eine Sackgasse. Für den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) Roland Staude ist das keine Überraschung: "Wir haben seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder darauf hingewiesen, dass die von der Landesregierung gewählte Formulierung nicht rechtssicher ist." Doch statt die Argumente des DBB NRW sowie der zahlreichen weiteren Sachverständigen zu berücksichtigen, wollten die Regierungsparteien dieses Thema offensichtlich lieber von den Gerichten entscheiden lassen.

 

Nun bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung das aktuelle Urteil akzeptiert und schnell eine rechtssichere Lösung findet, damit das Thema nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten - Männern wie auch Frauen - ausgetragen wird.

 

Frauenförderung ist ein wichtiges Thema und als solches sollte es nicht mit schwammigen Formulierungen angegangen werden. "Wer Frauen wirklich fördern will, sollte an ganz anderer Stelle ansetzen, nämlich bei familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und vor allem bei gendergerechten Beurteilungskriterien", so Roland Staude. "Denn meistens sind es eben doch Frauen, die aus Familiengründen in Teilzeit arbeiten und deswegen oft schlechter beurteilt werden."

 

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 5.9.2016 (Aktenzeichen: 2 L 288/16) fordert der DBB NRW die Landesregierung auf, im Dialog mit den Gewerkschaften und Verbänden schnell zielführende und rechtssichere Lösungen zu finden, um über den Weg der Frauenförderung die Gleichstellung von Männern und Frauen weiter voranzubringen.

 

In Anbetracht der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erwartet der DBB NRW mit Spannung die morgige Beratung (7. September 2016) zum Landesgleichstellungsgesetz im Landtag. Der Gesetzentwurf enthält einen Verweis auf gerade die Regelung zur Frauenförderung im Landesbeamtengesetz, die vom Verwaltungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet wurde. Entsprechend gehört das Thema auch hier auf den Prüfstand.