25.05.2016

Hauptvorstand Köln: Verwaltung bereitet sich auf Umsetzung der Dienstrechtsreform vor

Ende April 2016 hatte der Bezirksverband Köln die VertreterInnen seiner Ortsverbände zur Frühjahrstagung in die OFD NRW Standort Köln eingeladen, um sie auf die bevorstehende heiße Phase des Personalratswahlkampfes einzuschwören. Es standen aber auch wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung.

 

Der Bezirksverbandsvorsitzende stellte das Diskussionsmodell der Landesleitung zur strukturellen Neuorganisation des Landesverbandes vor, das bis zum Landesverbandstag im Januar 2017 breit diskutiert werden und am Ende in eine Satzungsänderung münden soll. Im Anschluss informierte er die TeilnehmerInnen auch über den aktuellen Sachstand zur Fusion der Bezirksverbände im Rheinland und die nächsten Schritte auf dem Weg zum Fusionsgewerkschaftstag im September 2017. Im sich daran anschließenden Meinungsaustausch signalisierten die OrtsverbandsvertreterInnen breite Zustimmung zu den wichtigen Schritten in Richtung Zukunftsfähigkeit und Zukunftsorientierung der DSTG auf allen Ebenen.

 

Nach der Mittagspause folgte der angekündigte Hauptprogrammpunkt, der Vortrag des Personalreferenten der OFD NRW; Herrn Franz-Josef Dickopf, zum Thema "Auswirkung der Dienstrechtsreform und Beförderungsperspektiven". In seinem Eingangsstatement beschrieb Herr Dickopf noch einmal die gravierenden Auswirkungen auf die aktuellen Beförderungslisten ab A 11 in unserer Verwaltung. Auch wenn ihm bekannt sei, dass von Seiten der Landtagsfraktionen noch Änderungsanträge ungewissen Inhalts angekündigt seien, müsse die Verwaltung ein zum 01.07.2017 verabschiedetes Gesetz vollziehen und sich darauf vorbereiten, um zeitnah reagieren zu können.

 

Sollte das Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet werden, müssen die Beförderungslisten neu sortiert und die Betroffenen zeitnah über die neuen Listenplätze informiert werden. Auch er rechne damit, dass dann zeitnah geklagt würde, was im Extremfall zu einem Beförderungstopp ab A11 aufwärts führen könne. Darüber hinaus müssen im Anschluss daran alle Beschäftigten im Rahmen von Infoveranstaltungen in den Dienststellen über die Kernpunkte der Dienstrechtsreform informiert werden.

 

In diesem Zusammenhang machte der Bezirksverbandsvorsitzende deutlich, dass die DSTG Ihre Mitglieder diesbezüglich mit Einzelrechtschutz in Zusammenarbeit mit den Rechtschutzzentren des DBB unterstützen werde. Er stellte klar, dass es sich in diesem Fall nicht um Massenverfahren handele und die DSTG so jedem Mitglied Einzelrechtschutz gewähren kann.

 

Bei den Beförderungsperspektiven stellt sich die Situation aus Sicht von Herrn Dickopf erheblich positiver dar. Über 100%-Beförderungsquote in den Eingangsämtern hinaus, sehen die Quoten im mittleren Dienst so gut aus, dass die Kolleginnen und Kollegen in kürzester Zeit bis nach A8 befördert werden können. Auch in den Bereich A9 nach A9Z kommt durch die jetzt gemeinsame Liste wieder Bewegung und die steigenden Altersabgänge in den nächsten Jahren werden hier schon bald zu merken sein. Nach der derzeitigen Prognose wird auch im gehobenen Dienst, trotz der vielen Beförderungen nach A10, der befürchtete Stau nach A11 nicht in dem Umfang eintreten. Die zeitlichen Verzögerungen werden vermutlich erst von A11 nach A12 deutlicher zu spüren sein.

 

Zum Ende seines Vortrages verabschiedete sich Herr Dickopf von den TeilnehmerInnen. Im Sommer 2016 wechselt Herr Dickopf altersbedingt in den Unruhestand. Die DSTG nutze die Gelegenheit, sich bei Ihm für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit einem kleinen Präsent zu bedanken.