13.05.2016

Dienstrechtsreform: Finanzminister sieht Auswirkungen des § 19 Abs. 6 für Finanzverwaltung kritisch

Finanzminister Walter-Borjans sieht die Auswirkungen der geplanten Neuregelung zur Aufstellung von Beförderungslisten nach § 19 Abs. 6 LBG n.F. für den Bereich der Finanzverwaltung (ab A 12 aufwärts) kritisch. Das erklärte er am 12.5.2016 im Gespräch mit der DSTG-Landesleitung. Die Abwägung zwischen einer Leistungsbeurteilung und der Frauenförderung dürfe bei bestehenden Beförderungslisten nicht dazu führen, dass teils monatelange Verschiebungen von Beförderungen eintreten. Er setze sich daher für Regelungen ein, die in der Finanzverwaltung bei bereits laufenden Beförderungslisten keine sofortige Umsetzung des § 19.Abs. 6 erforderlich machten.

 

Zu den Gesprächsthemen am 12.4.2016 (Punkt 1) gehörte die Umsetzung der anstehenden Dienstrechtsreform in der Finanzverwaltung. Dabei bereitet die Neuregelung des § 19 Abs. 6 besondere Sorgen. Diese Vorschrift regelt die Aufstellung von Beförderungslisten. Unter dem Schlagwort der Frauenförderung ist vorgesehen, Frauen bereits bei gleichem Gesamturteil der Beurteilung (also z.B. "gut" oder "sehr gut" oder "hervorragend") vor den Männern zu befördern. Die Punkte- und Bereichsregelung in den Beurteilungsrichtlinien der Finanzverwaltung bliebe unbeachtlich.

 

Die DSTG hatte diesen Punkt in den Stellungnahmen und dem Statement zur Sachverständigenanhörung im Landtag aufgegriffen und umfassend erläutert. Einzelheiten dazu ist den Rundschreiben 18/2015, 3/2016 sowie den entsprechenden Stellungnahmen der DSTG zu entnehmen. Besonders problematisch: Die Umsetzung der Vorschrift würde nahezu ausschließlich in der Finanzverwaltung zu erheblichen und ungerechten Verwerfungen in den Beförderungslisten nach A 12 und darüber hinaus führen. Die DSTG forderte daher eine Änderung der geplanten Vorschrift bzw. eine Klausel, die eine Detailregelung in Abstimmung mit den ressortspezifischen Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien möglich macht. Offensichtlich bestehen derzeit auch in den Regierungsfraktionen Überlegungen zur Nachbesserung der Details dieser Vorschrift. Mit dem Finanzminister an ihrer Seite sollte es Möglichkeiten geben, transparente Lösungen zu finden, die einerseits das Gesetzesziel der Frauenförderung realisieren ohne andererseits Männer übermäßig zu benachteiligen.

 

Wie eine genaue Regelung aussehen kann ist derzeit noch nicht erkennbar. Gut ist, dass offensichtlich die Bemühungen der DSTG und der Verwaltung dazu führen, dass Bewegung in das sensible Thema kommt.