12.05.2016

Dienstrechtsreform zum 01.07.2016: Führt die Anhörung noch zu Änderungen?

In seiner Sitzung vom 26.04.2016 wertete der Unterausschuss Personal im Landtag NRW die Anhörung zur Dienstrechtsreform aus. Während die Opposition von nicht genutzten Chancen sprach, begrüßten die Regierungsfraktionen den Prozess des Miteinanders und die im Gesetzentwurf enthaltenen Perspektiven. Die Regierungsfraktionen kündigten an, dass sie aufgrund der Kritik noch Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorlegen wollten. Einzelheiten ließen sich nicht entlocken.

 

In der Sitzung des Unterausschusses wertete für die CDU Dr. Marcus Optendrenk die Anhörung als sehr weitgehende Kritik am Gesetzentwurf. Es handle sich um einen Minimalentwurf, der viel Platz für Verbesserungsmöglichkeiten lasse. Besonders beeindruckt zeigte sich der finanzpolitische Sprecher von der sachlich fundierten Kritik an der Gestaltung der Beförderungslisten. Hier sieht er besonders dringenden Nachbesserungsbedarf.

 

Die FDP, mit ihrem Sprecher Ralf Witzel, stellte sich die Frage, wie das Land mit den bereits angekündigten gerichtlichen Überprüfungen der Regelungen umgehen werde. Denn die Sachverständigen, darunter die DSTG, hätten schlüssig ihre Bedenken angemeldet.

 

Die SPD-Fraktion, vertreten u.a. durch Heike Gebhard und Thomas Stotko, begrüßte den Gesetzentwurf und den dahinter stehenden umfassenden Prozess des Dialogs mit den Betroffenen. Auch die DSTG war in diese Spitzengespräche frühzeitig eingebunden. Allerdings hatte der DBB NRW zutreffend beklagt, dass nur wenige der Anregungen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Für die SPD stehen insbesondere die Verankerung der Personalentwicklung als Merkmal der Motivation und Chancen für die Beschäftigten im Mittelpunkt des Verfahrens. Für die abschließenden Beratungen, die erst Mitte Mai auf den Weg gebracht werden sollen, kündigte die SPD noch Änderungsanträge an. Einzelheiten nannte Heike Gebhard leider nicht.

 

Für die Fraktion der GRÜNEN standen die Gespräche leider immer unter dem Druck der Kostenneutralität. Martin-Sebastian Abel, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, stellte dennoch fest, dass der Gesetzentwurf gelungen sei. Soweit rechtliche Klärungen erforderlich seien, müssten diese zur Not vor Gericht erfolgen. Die angekündigten Änderungsanträge der Regierungsfraktionen wurden auch von ihm nicht erläutert.

 

Das weitere Verfahren bekommt inzwischen spannende Züge. Bis zum Juni sollen die Beratungen abgeschlossen werden, damit der Landtag das Gesetz dann verabschieden kann. Unverändert hält die Landesregierung daran fest, das Gesetz in den wesentlichen Teilen zum 01.07.2016 in Kraft zu setzen.