12.05.2016

DBB NRW: Dienstrecht "Modern ist anders!"

DBB NRW Hauptvorstand: klare Worte zur Dienstrechtsreform

Ein großes Thema beim Hauptvorstand des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen war die  Beamtenpolitik. Ganz besonders im Fokus stand bei dieser  Frühjahrssitzung die Reform zur Modernisierung des Dienstrechts mit angrenzenden Themenbereichen. Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Vorsitzende des DBB NRW, zeigte sich bei ihren Ausführungen enttäuscht, dass die geplante große Reform eigentlich schon im Keim erstickt wurde, nämlich durch das Gebot der Kostenneutralität. Unter diesen Voraussetzungen seien Bestrebungen zu Modernisierung im Ansatz stecken geblieben. Den wenigen Verbesserungen bei Besoldung und Versorgung stünden immer Einsparungen gegenüber. „Es gibt keine modernen zusätzlichen Bezahlungselemente und die Veränderungen im Laufbahnrecht sind auch eher Kosmetik.“, so Andrea Sauer-Schieber. Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren zwar noch nicht, große Veränderungen erwartet der DBB NRW jedoch nicht mehr, da bereits Folgegesetze auf dem aktuellen Gesetzentwurf aufbauen.  

 

Salami-Taktik

Genau an dieser Stelle setzte Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, mit seiner Kritik an. Das Vorgehen der Politik sei eine „Salami-Taktik“, erklärte er. Statt alle Regelungen in einem umfassenden Werk zu vereinen, entkoppele die Politik wichtige Regelungen, wie den Pensionsfonds oder die Laufbahnverordnung. Das sei der Wichtigkeit dieser Reform alles andere als angemessen, genauso wenig wie die Durchführung des so genannten „dialogorientierten Verfahren“. Das hätte keine wirklichen Verbesserungen gebracht, sondern letztlich nur mehr Arbeit für alle Beteiligten.

 

Pensionsfonds

Den ersten Schritt im Rahmen der Modernisierung des Dienstrechts machte die Politik Ende 2015 mit der Zusammenführung von Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds. Beide Modelle sollten den Haushalt bei zukünftigen Mehrkosten für die Versorgung entlasten und sind nun mit einem Gesetz in einen einheitlichen Pensionsfonds zusammengeführt worden. Ein Maßnahme die der DBB NRW zwar nicht grundsätzlich abgelehnt hatten, sehr wohl jedoch in der aktuellen Form. Denn statt einer angemessenen Summe von 1,4 Mrd. Euro sollen ab 2018 nur noch 200 Mio. zugeführt werden. „Das entspricht noch nicht einmal dem Anteil, den Beamtinnen und Beamten aktiv durch den Verzicht auf Besoldungs- und Versorgungsanteile erbringen“, kritisierte Roland Staude.  

 

Besoldung

Sorge äußerte der DBB-Vorsitzende auch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Es ist gut, dass wir nun endlich feste Kriterien haben, an denen wir messen können, ob eine Unteralimentation vorliegt“, erklärte er. „Ich habe jedoch die Befürchtung, dass die Politik das Urteil als eine Art ‚Limbotanz‘ sehen wird.“ Damit deutete er an, dass sich die Besoldung künftig eher an den Untergrenzen orientieren könnte, sodass sie gerade noch über der Verfassungswidrigkeit liegt.

Gewalt gegen den Öffentlichen Dienst

Von einem Meilenstein hatte die dbb nrw jugend zu berichten. Im Rahmen des Jahresthemas „Gewalt gegen den Öffentlichen Dienst“ ging nun die neue Internetseite www.angegriffen.info an den Start. Dort können Interessierte sich über das Thema im Allgemeinen und über einzelne Vorfälle informieren. Betroffene erhalten außerdem eine Plattform, um anonymisiert über ihre Erfahrungen zu berichten.