29.02.2016

Dienstrechtsreform: Verbändeanhörung mit DSTG-Beteiligung am 07.03.2016

Am 07.03.2016 führt der Landtag eine Sachverständigenanhörung zum geplanten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz durch. Die DSTG wird als Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung an dieser Anhörung teilnehmen und durch Rainer Hengst und Diana Wedemeier vertreten. Zu den grundsätzlichen Positionen hat die DSTG vorab eine schriftliche Stellungnahme verfasst. Angesichts der umfassenden Neuregelungen hat sich die Gewerkschaft auf 5 Schwerpunkte konzentriert und sich im Weiteren auf die Stellungnahme des DBB NRW bezogen.

 

Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Landesregierung den Kontakt zu den Gewerkschaften gesucht, um die notwendigen Rahmenbedingungen der Reform abzustecken. Insbesondere im Bereich der Familienförderung und der grundsätzlichen Besoldungsstrukturen wurden in weiten Teilen Einvernehmen erzielt. An den Gesprächen nahmen von Seiten der Landesregierung neben der Ministerpräsidentin der Innenminister Ralf Jäger und unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans teil. Auf Seiten der Gewerkschaften waren aus dem DBB u.a. der DBB-Landesbund und der Landesvorsitzende der DSTG Manfred Lehmann vertreten.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Landesregierung ihre Zusage eingehalten hat, die Dienstrechtsmodernisierung nicht als Rahmen für weitergehende Einsparungen auf Kosten der Beamtinnen und Beamten zu nutzen. Allerdings kommt es auch nicht zu dringend notwendigen Verbesserungen. Das gilt insbesondere bei der Wochenarbeitszeit und der Höhe der jährlichen Sonderzahlung.

 

Neben diesen Kritikpunkten greift die DSTG-Stellungnahme die völlig misslungene Regelung des § 19 Abs. 6 LBG n.F. an, mit der die Landesregierung die Karrierechancen von Frauen verbessern möchte. Die DSTG geht davon aus, dass mit der geplanten Regelung das Gegenteil erreicht wird, also eine Benachteiligung der Frauen. Aus diesem Grund wird die DSTG bei der Anhörung auch durch die Landesfrauenvertreterin, Diana Wedemeier, unterstützt werden. Einzelheiten sind den Stellungnahmen oder dem Rundschreiben 18-2015 (Punkt 3) zu entnehmen.