26.01.2016

Gespräch mit der OFD-Spitze: Alle Jahre wieder ...

... trifft sich die DSTG-Landesleitung mit den Spitzen der Oberfinanzdirektion, um über die aktuelle Lage der Finanzverwaltung und die Planungen für die Zukunft zu diskutieren. Aufgrund des vorliegenden Berichts zur Finanzverwaltung der Zukunft war klar, dass dieses Thema im Mittelpunkt stehen würde.

 

Am 21.12.2015 wurden einzelne Vorschläge des Berichts diskutiert und teils unterschiedlich bewertet. Für alle Teilnehmer wurde deutlich: Zunächst muss der Finanzminister seine Prioritäten festlegen, bevor es an die weitere Ausarbeitung oder gar die Umsetzung der Vorschläge gehen kann. Dann aber wird insbesondere die OFD gefordert sein, den Bericht mit der Verwaltungswirklichkeit abzustimmen und daraus gangbare Umsetzungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die DSTG stellte klar, dass dies nicht ohne die Personalräte gehen werde.

 

Zu den weiteren Themen gehörte die Personalentwicklung in der Landesfinanzverwaltung. Die hohen Einstellungszahlen in 2016 stellen die Finanzämter vor die Aufgabe, dem hochwertigen Studium an der FHF Nordkirchen eine entsprechende praktische Ausbildung an die Seite zu stellen. Damit ergeben sich für die Ausbilder nicht nur inhaltliche, sondern auch organisatorische Herausforderungen, insbesondere im Außendienst, wo zusätzlich viele neue Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet würden. Die DSTG forderte, in der Ausbildung auch auf die Rahmenbedingungen (ausreichend Platz, sachgerechte Ausstattung) zu achten. Eine Ausbildung am Katzentisch werfe wohl eher einen zweifelhaften Blick auf eine kommende berufliche Tätigkeit und trage damit wenig zur gewünschten Identifikation der jungen Menschen mit der Finanzverwaltung bei.

 

Breit diskutiert wurde die Frage, wie man langfristig den Personalbedarf sichern könne. Die DSTG setzt dazu auf eine deutlich attraktivere Bezahlung, insbesondere der jüngeren Kolleginnen und Kollegen, sowie auf die bedarfsorientierte Schaffung von Einstellungsermächtigungen für qualifizierte Tarifbeschäftigte. Die OFD kann sich vorstellen, auch für lebensältere Bewerber Ausbildungsgänge anzubieten. Und das neue Dienstrecht eröffne die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben auch auf Seiten- und Wiedereinsteiger im Beamtenstatus zu setzen. Einig waren sich die Teilnehmer, dass alle Möglichkeiten auszuschöpfen seien, um die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung auch in Zeiten sinkender Bewerberzahlen zu erhalten.