06.12.2015

Erfolgsbilanz 2015/2016: DSTG - spürbar aktiv!

Ein bewegtes und gewerkschaftlich sehr erfolgreiches Jahr neigt sich dem Ende. Grund genug, rückblickend mal die vielen Erfolge zusammen zu tragen. Alle haben leider nicht auf's Plakat geschafft, aber zumindest die wichtigsten haben dort Platz gefunden.

 

Mit einem Satz sind die Erfolge meist schwer zu umschreiben. Deshalb haben wir an dieser Stelle auch ein paar kurze Erläuterungen und Hintergrundinformationen für Sie zusammengestellt.

 

Unser Arbeitsalltag

 

Deutlicher Ausbau der Ausbildungskapazitäten

 

Steter Tropfen höhlt den Stein! Seit 2010 macht sich die DSTG für einen Neubau in Nordkirchen stark. Mit dem Haushalt 2016 werden dafür endlich die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Ab 2017 wird mit dem Neubau begonnen werden. Der Neubau der LFS in Wuppertal Ronsdorf wurde Anfang 2015 in Betrieb genommen. Jetzt arbeiten wir daran, die Bildungseinrichtungen mit WLAN auszustatten. Plan: Vollausstattung bis Mitte 2016.

 

977 Einstellungen für 2016 (617 g.D./360 m.D.)

 

Mit Blick auf die demografische Entwicklung hatte die DSTG immer wieder die Erhöhung der Einstellungszahlen gefordert. Es ist uns gelungen, die Einstellungszahlen in 5 Jahren um knapp 50 im mittleren und 100 im gehobenen Dienst bis 2016 zu erhöhen. Damit geht jede/r 6. zusätzliche Anwärter/in im gehobenen Dienst und jede/e 7. Anwärter/in im mittleren Dienst auf das Konto der Arbeit der DSTG.

 

Mehr Geld für Anwärterwerbung

 

Bereits mit dem Haushalt 2014 folgte der Landtag der Forderung der DSTG und beschloss eine deutliche Erhöhung des Werbeetats von 90.000 auf 225.000 €. Die Mittel wurden erst in diesem Jahr zur Intensivierung der Anwärterwerbung, wie z.B. Radiospots und Zeitungsinseraten, tatsächlich genutzt. Nachdem die DSTG auch in den Beratungen zum Haushalt 2016 auf die Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung hingewiesen hatte, wird der Betrag erneut um 100.000 € auf nunmehr 325.000 € aufgestockt werden. Fast eine Vervierfachung der Beträge in den letzten drei Jahren.

 

Zusätzliche Stellen im LBV und RZF

 

Auch wenn die DSTG im LBV selber nicht organisiert, haben wir uns im politischen Raum im Sinne unser Beihilfeempfänger für eine personelle Aufstockung des LBV stark gemacht. Bereits in den letzten Jahren wurden immer wieder neue Stellen bewilligt. Mit dem Haushalt 2016 werden weitere 50 Stellen für die Beihilfebearbeitung und die Erteilung von Versorgungsauskünften zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt auch für unsere Serviceeinrichtung RZF. Nach der Organisationsuntersuchung wurde bereits dringend benötigtes Personal zugeführt. Für 2016 sind weitere 11 Stellen vorgesehen, die erfreulicherweise 20 zusätzliche Beförderungen mit sich bringen werden.

 

Arbeitsbelastung des Innendienstes bekämpft

 

Über den Hauptpersonalrat hatte die DSTG Maßnahmen zur Entlastung des Veranlagungsbereiches gefordert. Die Ergebnisse der auf diese Initiative hin eingereichten Arbeitsgruppe haben keine spürbare Entlastung gebracht. Vor dem Hintergrund, dass die Einführung neuer Konsensprogramme Mehrarbeit mit sich bringe und die 250 im Flüchtlingseinsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen weitere Löcher in die eh schon zu kurze Personaldecke reißt, hat die DSTG gegenüber dem Finanzminister die Einstellung von Tarifbeschäftigten - wie schon bei ELStAM - gefordert und führt hierzu weitere Gespräche im Finanzministerium.

 

Verbesserung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Die DSTG hat über die Jahre eine Erhöhung der Zahl der Heimarbeitsplätze durchgesetzt. Die zur Verfügung stehenden Plätze wurden deutlich erhöht. Der Bericht "Finanzverwaltung der Zukunft" spricht für einen weiteren Ausbau. Daneben konnten bereits mit der kleinen, aber vor allem mit der anstehenden großen Dienstrechtsreform zum 01.07.2016 eine ganze Reihe von Verbesserung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Gesetzentwurf hineinverhandelt werden. Dazugehören unter anderem: Behandlung von Resturlaubsansprüchen bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, Sonderurlaub mit Besoldung zur Begleitung von kranken Kindern in die Kur, Anspruch auf frühzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung, Erweiterung des Zeitrahmens von Urlaub und unterhälftiger Teilzeit von 12 auf 15 Jahre, Flexibilisierung der Jahresfreistellung aus familiären Gründen und vieles mehr.

 

Unser Gehalt unsere Karriere/Besoldung

 

Übernahme des Tarifergebnisses inkl. 2017 gesichert

 

In der Besoldungsrunde 2015/2016 konnte eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses - wenn auch zeitlich verzögert - durchgesetzt werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus auch die Zusage gemacht, ein noch zu verhandelndes Ergebnis für 2017 mit einer zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten zu übernehmen. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai 2017 ein nicht zu unterschätzender Erfolg! Keine Abkopplung der Pensionäre Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Münster zur Besoldungsanpassung 2013/2014 hatte die Tür aufgemacht, um aktiv und passiv Beschäftigte bei der Besoldungsanpassung unterschiedlich zu behandeln. Mit dem durch die Gewerkschaften initiierten Urteil zur Richterbesoldung vom 05.05.2015 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Besoldung und Versorgung im Zusammenhang zu sehen sind. Die Beamten nehmen eine geringere Besoldung in der aktiven Zeit in Kauf und leisten darüber einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung. Deshalb sind nach Auffassung des BVerfG Eingriffen in die Versorgung enge gerichtliche Grenzen gesetzt. Deshalb gilt: Auch in Zukunft keine Abkopplung der Versorgung!

 

670 zusätzliche Beförderungen in allen Laufbahnen für 2015/2016

 

Auf Drängen der DSTG hat das Finanzministerium in 2015 die Veränderungen der letzten Jahre nachvollzogen und Stellen nachgeschlüsselt. Das zog zusätzliche Beförderungen im Regelbereich (Innendienst) nach sich. 2015 konnten bereits 350 zusätzliche Beförderungen erfolgen. Mit dem Haushalt 2016 folgen weiter 320 zusätzliche Beförderungen.

 

Laufbahnaufstieg erhalten und verbessert

 

Nachdem sich die DSTG für eine Wiederauflage des prüfungserleichterten Aufstieges stark gemacht hatte, startete in 2015 wieder ein Lehrgang mit 27 TeilnehmerInnen. Für 2016 ist ein weiterer Lehrgang geplant. Daneben wurden die Aufstiegsvoraussetzungen für den prüfungsgebundenen und den sog. verkappten Aufstieg gelockert.

 

Ruhegehaltsfähigkeit der Fahndungszulage erstritten

 

Seit der Aufhebung in 2006 kämpft die DSTG für die Ruhegehaltsfähigkeit der sog. Fahndungszulage. Mit der Dienstrechtsreform wird dieser Forderung entsprochen werden. Auch die bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen werden zukünftig auch in den Genuss dieser Verbesserung kommen. Eine Nachzahlung erfolgt jedoch nicht.

 

Erhalt der VBL tarifvertraglich gesichert

 

Mit den Tarifverhandlungen ist es gelungen, die VBL als maßgeblichen Beitrag zur Gesamtversorgung der Tarifbeschäftigten zu erhalten. Die Arbeitgeber hatten in der Tarifrunde 2015 drastische Leistungseinschnitte der Betriebsrente auf dem Programm. Bis zu 20 % an Einsparungen auf der Arbeitnehmerseite waren geplant. Diese Einschnitte konnte durch Tarifverhandlungen verhindert werden und das jetzige Leistungsniveau im Punktemodell bleibt unangetastet! Ein weiteres großes Plus der Tarifverhandlungen: Die Leistungen der VBL sind für die nächsten zehn Jahre also bis zum 31.12.2024 festgeschrieben. Geringe Zusatzbelastung der Arbeitnehmerseite mussten zugestanden werden. Der dbb konnte aber erreichen, dass der Anteil am zusätzlichen Finanzierungsaufwand in gleichem Maße auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Der Erhalt einer soliden Betriebsrente ist vor dem Hintergrund des ständig gesunkenen Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Sicherung eines angemessenen Einkommens im Alter aber unverzichtbar. Dies gilt besonders für jüngere Beschäftigte, da sie bereits heute wissen, dass sie eine zusätzliche Altersvorsorge erhalten. Über die aktuelle Höhe erhalten die versicherten Arbeitnehmer jährlich eine Auskunft der VBL.

 

Unsere Gewerkschaft

 

Besoldungswillkür 2013/2014 verhindert

 

Mit der - von den Gewerkschaften angeregten - Normenkontrollklage zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 wurden Nachzahlungen von bis 1.000 € netto durchgesetzt. Mit seinem Urteil zur Richterbesoldung hat das BVerfG am 05.05.2015 Eckpunkte zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung aufgestellt. Nach unserer Einschätzung ist leider nicht damit zu rechnen, dass die Alimentation in NRW in den vergangenen Jahren für verfassungswidrig erklärt wird. Dennoch: Mit dem Urteil sind für die Zukunft klare Grenzen -auch nach unten- gesetzt.

 

DSTG als Sachverständiger des Landtages in Steuer-, Haushalts- und Personalfragen

 

Die DSTG war in diesem Jahr bei den Anhörungen zum Gesamt- und Personalhaushalt, zum Nachtragshaushalt, zum Besoldungsanpassungsgesetz, sowie zur Umgestaltung des Pensionsfonds als anerkannter Sachverständiger ständiger Gast im Landtag. Auch in Fragen der Steuerpolitik wird die DSTG in Land und Bund gehört.

 

Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Medien als Interessenvertretung der Beschäftigten

 

Die DSTG ist im ständigen Gespräch mit den Verwaltungsspitzen. Einmal im Jahr trifft sich die Landesleitung mit der OFD-Spitze. Sie führt regelmäßige Gespräche mit dem Finanzminister. Auf dem diesjährigen Landeshauptvorstand der DSTG hatten auch die Delegierten die Gelegenheit, mit dem Finanzminister über die Zukunft und die aktuelle Situation in unserer Verwaltung zu diskutieren. Daneben pflegt die DSTG gute Kontakte zu den Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien.

 

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