12.10.2015

E-Government-Gesetz: Nicht als Mittel zu einem pauschalen Stellenabbau missbrauchen

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen hat zu dem vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vorgelegten E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG) Stellung genommen. In seiner ersten Stellungnahme kritisiert der DBB NRW die in dem Gesetzentwurf prognostizierten finanziellen Auswirkungen. Diese seien derzeit weder überprüfbar noch substantiiert dargestellt, so der Vorsitzende Roland Staude.

 

Die Digitalisierung dürfe keinesfalls als ein Mittel zu einem legitimierten pauschalen Stellenabbau missbraucht werden. Vielmehr sei eine aufgabengerechte Personalausstattung, vor allem in der kritischen Umstellungsphase, erforderlich. Solange die Prozesse nicht medienbruchfrei, also ohne eine Unterbrechung in der elektronischen Kommunikation, ablaufen, ständen dem Wegfall von bewährten ("analogen") Arbeitsschritten lediglich neue technische gegenüber. Daher könne zunächst nicht von einer Entlastung der Beschäftigten ausgegangen werden. Vielmehr sei eine Mehrbelastung gegeben.

 

Roland Staude: "Die hier als Effizienzrendite durch Prozessoptimierungen bereits in Aussicht genommenen Einsparungen sind daher entsprechend zu korrigieren und auf ein nachvollziehbares Niveau zu stellen."

 

Darüber hinaus sei der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umsetzung des Digitalisierungsprozesses in der öffentlichen Verwaltung in der frühzeitigen Einbindung sämtlicher Betroffener zu finden. Die qualifizierte und bedarfsangepasste Schulung der Mitarbeiter stehe dabei neben der vertrauensvollen und vorbehaltlosen Zusammenarbeit mit den Personalräten.